Verträge und Ermittler im Milieu

ST.GALLEN. Sexarbeiterinnen sollen besser geschützt werden. Daher hat der Bund die Kantone beauftragt, Schutzmassnahmen für diese Frauen auszuarbeiten. Diese Woche hat die Expertengruppe in St.Gallen den entsprechenden Bericht präsentiert.

Nina Rudnicki
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Ein Vorschlag sieht vor, Frauen eine finanzielle Starthilfe mit auf den Weg zu geben, die aus dem Sexgewerbe aussteigen und in ihr Heimatland zurückkehren möchten. (Bild: Urs Bucher)

Ein Vorschlag sieht vor, Frauen eine finanzielle Starthilfe mit auf den Weg zu geben, die aus dem Sexgewerbe aussteigen und in ihr Heimatland zurückkehren möchten. (Bild: Urs Bucher)

Auch Sexarbeit ist Arbeit. Und viele Sexarbeiterinnen führen diese selbstbestimmt aus. Von dieser Annahme ausgehend, hat der kantonale «Runde Tisch zur Bekämpfung des Menschenhandels» Anfang Woche seine ausgearbeiteten Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe präsentiert. Dies, weil Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Kantone beauftragt hatte, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es sinnvoll ist, das Cabaret-Tänzerinnen-Statut abzuschaffen (siehe Kasten). Zudem sollten Schutzmassnahmen für Sexarbeiterinnen vorschlagen werden.

Sittenwidrigkeit aufheben

26 solcher Massnahmen sind es insgesamt geworden. Darunter etwa der Vorschlag einer nationalen Rückkehrhilfe. «Man könnte Frauen, die aus dem Sexgewerbe aussteigen und in ihr Heimatland zurückkehren möchten, eine finanzielle Starthilfe mit auf den Weg geben», sagte die ehemalige St. Galler Regierungsrätin Kathrin Hilber, Vorsitzende der Expertengruppe. Eine weitere Massnahme ist, dass der Vertrag zwischen Freier und Sexarbeiterin nicht mehr als sittenwidrig gelten soll. Damit können die Frauen auf das Recht bestehen, ihren Lohn einzufordern. «Wegweisend ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bezirksgerichts Horgen, das kürzlich den Vertrag zwischen einem Freier und einer Prostituierten als nicht sittenwidrig bezeichnet hat», sagt sie.

Mustervertrag ausarbeiten

Zudem soll auf nationaler Ebene ein Mustervertrag für Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber auf der Basis der Selbständigkeit eingeführt werden. In solch einem Vertrag könnte beispielsweise die Höhe der Miete eines Zimmers pro Monat geregelt sein. Oder die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie die Reinigung oder den Sicherheitsdienst.

Im Kanton St. Gallen gibt es einen solchen Musterarbeitsvertrag bereits. Nach fünf Jahren Erfahrung mit diesem Vertrag sei es ein durchzogenes Fazit, sagte Susanne Gresser von Maria Magdalena, der Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe. «Einerseits haben die Frauen mit dem Vertrag etwas in der Hand. Andererseits ziehen einige Bordellbetreiber mehr Geld ab, weil sie behaupten, durch den Vertrag einen höheren administrativen Aufwand zu haben.» Dennoch sei ein Musterarbeitsvertrag der richtige Ansatz.

Eigene Milieu-Gruppen

Für Diskussionsstoff sorgte auch der Vorschlag, Milieu-Gruppen innerhalb des Polizeikorps aufzubauen. Für diese Massnahme sprach sich vor allem Rebecca Angelini von der FIZ, der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich aus. Es handelt sich dabei um Polizisten, deren Aufgabe ausschliesslich die Ermittlung im Milieu ist. Und nicht etwa die Etablissements zu kontrollieren und Bussen auszustellen. «In Zürich, wo es eine solche Einheit gibt, melden uns die Ermittler rund 50 Fälle pro Jahr, in denen Frauen unsere Hilfe benötigen», sagt Angelini. «In Kantonen ohne solche Ermittler sind es hingegen nur zwei bis drei Fälle.»

Verschiebung zu Kontaktbars

Zahlen, wie viele Personen im Erotikgewerbe tätig sind, gibt es laut Fredy Fässler, Vorsteher des St. Galler Sicherheits- und Justizdepartements, kaum. «Man geht schweizweit von 13 000 bis 20 000 Personen aus», sagte er. Gemäss eines Berichtes des Bundesamtes für Migration von 2012 waren damals 2000 Frauen aus Drittstaaten als Cabaret-Tänzerinnen gemeldet, 2008 noch über 4000. Der Rückgang erklärte sich durch eine Verschiebung der Szene von Cabarets hin zu Kontaktbars und dem weiteren Rotlichtmilieu.