Der Thurgauer Grosse Rat hat jüngst mit der Revision des Gesundheitsgesetzes eine neue Regelung eingeführt:
Ärzte verlieren ihre Berufsbewilligung, wenn sie 70 Jahre alt geworden sind, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt.
Wer trotz seinen 70 Jahren arbeiten will, kann beim kantonalen Amt für Gesundheit eine Bewilligung
für jeweils drei Jahre beantragen. Die neue Regelung gilt für alle Medizinalberufe mit universitärer Ausbilden – Psychiater und Zahnärzte inbegriffen.
Die Kriterien für eine erneute Bewilligung im Alter sind nicht ohne. Die Betroffenen müssen erklären, dass sie körperlich und
geistig in der Lage sind, ihren Beruf weiterhin auszuüben. Ausserdem müssen sie Nachweise
über ihre Fortbildung, ihre Berufshaftpflichtversicherung und
die Ausrüstung ihrer Praxis bei-
legen. Das Verfahren entspreche
jenem, das junge Ärzte durch-
laufen, die erstmals eine Berufserlaubnis beantragen, heisst es.
Ist das 73. Altersjahr erreicht, wird eine erneute Bewilligung nötig. Gesuchsteller müssen sich vertrauensärztlich untersuchen lassen, um
eine Erlaubnis für weitere drei
Jahre zu erhalten. (rwy)
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