Wer im Kanton St.Gallen eine Beiz aufmachen will, wird es künftig nicht mehr so leicht haben. Die Regierung plant auf 2017 ein Gesetz, das faktisch die Wirteprüfung wiedereinführt, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Bisher mussten angehende Wirte im Kanton St.Gallen lediglich Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention vorweisen. Stimmt der Kantonsrat den Gesetzesänderungen zu, würde künftig auch das Wissen in Fächern wie Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Rechnungswesen, Sozialversicherungsrecht und Mehrwertsteuerrecht überprüft werden. (rwy)
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