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Promille-Sünder müssen nicht mehr zum Bluttest

Bald genügt Blasen für eine beweissichere Alkoholkontrolle.
Bald genügt Blasen für eine beweissichere Alkoholkontrolle.Bild: KEYSTONE
Neue Messverfahren

Promille-Sünder müssen nicht mehr zum Bluttest

Neues Messverfahren bei alkoholisierten Verkehrsteilnehmern: Neu liegt der Grenzwert bei Autofahrern nicht mehr bei 0,5 Promille, sondern bei 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft.
17.11.2014, 15:5117.11.2014, 15:56
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Ab dem 1. Juli 2016 soll eine beweissichere Atemalkoholprobe die Fahrtüchtigkeit oder eben Angetrunkenheit von Autofahrenden belegen. Blutproben sollen nur noch bei Verdacht auf Drogenkonsum durchgeführt werden oder wenn es der Betroffene verlangt.

Die Resultate der Tests müssen künftig nicht mehr in die Blutalkoholkonzentration umgerechnet werden. Massgebend wird neu der «angezeigte, tatsächlich gemessene Atemalkoholwert» sein, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) am Montag mitteilte. Die Massnahme gehört ins «Via sicura»-Paket, das das Parlament 2012 verabschiedet hat.

Milligramm pro Liter Atemluft

Neu wird der Alkoholkonsum in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen: 0,25 Milligramm mg/l entsprechen dem heutigen Grenzwert von 0,5 Promille, 0,4 mg/l entsprechen 0,8 Promille. In jedem Fall sind bei Verdacht auf Alkoholisierung zwei Messungen notwendig.

Dabei unterscheidet das ASTRA zwei Messgeräte: Bei Proben mit Atemalkoholtestgeräten genügt das Ergebnis nur dann als Beweis, wenn es unter 0,4 mg/l liegt und die betroffene Person den Wert mit ihrer Unterschrift anerkennt. Vor der Messung muss eine Wartezeit von 20 Minuten eingehalten oder eine Mundspülung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass kein Mundalkohol mehr vorhanden ist.

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Technisch hoch entwickelte Atemalkoholmessgeräte, die in zahlreichen EU-Staaten bereits eingesetzt werden, können hingegen auch im Bereich 0,8 Promille (oder 0,4 mg/l) den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen, wie das ASTRA schreibt. 

Mundspülung nicht mehr nötig

Auch eine Mundspülung ist nicht nötig, da diese den Mundalkohol erkennen. Weil diese Messgeräte die Temperatur des abgegebenen Atems oder auch den Luftdruck mitberücksichtigen, ist aber eine Wartezeit von zehn Minuten notwendig – bei Mundalkohol weitere fünf Minuten.

Das ASTRA hat die entsprechenden Verordnungsänderungen bis am 17. Februar 2015 in die Anhörung geschickt. Das «Via sicura»-Programm war 2012 vom Parlament verabschiedet worden und wird schrittweise umgesetzt. Unter anderem Teil davon ist das Alkoholverbot für Neulenkende oder das obligatorische Fahren mit Licht auch am Tag. (whr/sda)

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