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Zürich

Nach Messerattacke: Zürcher SVP wirft Mitglied aus der Fraktion

Der Zürcher Stadtparlamentarier Mario Babini wurde wegen einer Drohung aus der Fraktion geworfen.
Der Zürcher Stadtparlamentarier Mario Babini wurde wegen einer Drohung aus der Fraktion geworfen.Bild: KEYSTONE
Babini will im Stadtparlament bleiben

Nach Messerattacke: Zürcher SVP wirft Mitglied aus der Fraktion

22.10.2014, 16:0522.10.2014, 16:10
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Der kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassene Zürcher SVP-Gemeinderat Mario Babini ist aus der Gemeinderatsfraktion ausgeschlossen worden. Dies gab die Fraktion nach Babinis Anhörung am Mittwochnachmittag bekannt. Babini will jedoch im Zürcher Stadtparlament bleiben.

Der Entscheid der Fraktion erfolgte einstimmig, hiess es an einer Medienkonferenz. Babini sei nach mehreren Vorfällen nicht mehr tragbar. Zudem laufe in der Stadtpartei ein Ausschlussverfahren.

Dass Babini weiterhin im Gemeinderat politisiert, ist rechtlich zulässig. Der 57-jährige Wirtschaftsanalytiker war erst dieses Jahr gewählt worden, seit Anfang Mai sitzt er im 125-köpfigen lokalen Parlament. Dort will er auch als Fraktionsloser bleiben. Schliesslich sei er vom Volk gewählt, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Die Partei hat kein Mittel, Babini von den Sitzungen des Parlaments fernzuhalten. Des Amtes entheben könnte ihn der Bezirksrat. Dieser will jedoch das Ende des Verfahrens gegen Babini abwarten.

101 Tage in Untersuchungshaft

Gegen den städtischen Parlamentarier läuft nämlich ein Verfahren wegen Drohung und Hausfriedensbruchs. Der Ökonom war am 30. Juni verhaftet worden und sass 101 Tage in Untersuchungshaft.

Er soll Ende Juni in angetrunkenem Zustand in einer Bar in Zürich-Enge herumgepöbelt, einen Mitarbeiter beschimpft und einen Gast mit dem Messer bedroht haben. Später sollen weitere Straftatbestände zum Vorschein gekommen sein.

Nach seiner Entlassung aus der U-Haft gab Babini öffentlich zu, einen Gast provoziert zu haben. Seine Verhaftung sei jedoch «ein Witz» gewesen. Über das in der Haft Erlebte will er nun ein Buch schreiben.

Ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft angemessen war, ist noch offen. Das Zwangsmassnahmengericht hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung der U-Haft abgelehnt und Ersatzmassnahmen angeordnet. (pma/sda)

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