Die neuen Doppelstockwagen erfüllen gemäss der Behinderten-Organisation nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Bild: KEYSTONE
Die neuen Doppelstockwagen erfüllen gemäss der Behinderten-Organisation nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
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