Kurz vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative war bekannt geworden, dass gewisse Kantone Sozialhilfe an EU-Bürger auf Stellensuche ausrichten. Zahlen zeigen jetzt, dass es unter den Zuwanderern nicht überdurchschnittlich viele Sozialhilfe-Fälle gibt.
Im Auftrag der GPK hatte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle den Vollzug der Personenfreizügigkeit, deren Auswirkungen und die Beanspruchung von Sozialleistungen untersucht, wie GPK-Präsident Rudolf Joder (SVP/BE) vor den Bundeshausmedien sagte. Basis des Berichts sind die Zahlen bis Ende 2010.
Diese zeigen, dass die Sozialhilfe- und Arbeitslosenquoten bei Zuwanderern aus der EU zunächst unter dem Schweizer Durchschnitt lagen, sich diesem aber nach und nach annäherten. Es sei zu erwarten, dass die Quoten mit zunehmender Aufenthaltsdauer weiter steigen würden, sagte Alfred Heer (SVP/ZH), der die zuständige Subkommission geleitet hatte.
Überdurchschnittlich oft beziehen gemäss dem Bericht Zuwanderer aus dem südlichen Europa Sozialleistungen, da sie häufig in Branchen mit tiefen Löhnen und unsicheren Arbeitsverhältnissen tätig sind - auf dem Bau oder im Gastgewerbe etwa. Die GPK möchte nun vom Bundesrat wissen, was er zu unternehmen gedenkt, «damit mit den erwirtschafteten Löhnen die Lebenshaltungskosten in der Schweiz gedeckt werden können».
Dies ist das Ziel der Mindestlohn-Initiative, über die am 18. Mai abgestimmt wird. Dass die GPK der Forderung Auftrieb gibt, stellte Heer in Abrede: «Wir haben die objektiven Zahlen. Die Schlussfolgerung ist Sache der Parteien.»
Zahlen zur Personenfreizügigkeit und ihren Auswirkungen enthält der GPK-Bericht noch viele. Beispielsweise kamen fast 80 Prozent der erwachsenen Zuwanderer als Erwerbstätige in die Schweiz. «Bei der Zuwanderung unter dem Freizügigkeitsabkommen handelt es sich um Arbeitsmigration», stellte Joder fest.
Der Bericht deckte in dem Zusammenhang jedoch auch viele Unstimmigkeiten auf: So haben 8 Prozent der Personen, die zu Erwerbszwecken in die Schweiz gekommen sind, nie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Umgekehrt nahmen 60 Prozent der Personen, die im Familiennachzug einreisten, innerhalb von vier Jahren eine Erwerbstätigkeit auf. (whr/sda)