Freienstein-Teufen im Zürcher Bezirk Bülach. wikipedia «Sozial-Irrsinn» reloaded
Nach Hagenbuch beschwert sich auch die Zürcher Gemeinde Freienstein-Teufen über zu hohe vom Kanton verordnete Kindesschutz-Kosten – und macht in den Medien fragwürdige Angaben.
13.11.2014, 08:4114.11.2014, 10:51
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Die Zürcher Gemeinden Fischenthal, Gossau und Hagenbuch haben es vorgemacht. Nun steigt mit Freienstein-Teufen eine weitere Zürcher Kleingemeinde in den «Sozial-Irrsinn»-Protest gegen die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein.
Gegenüber dem Bülacher Wochenspiegel erklärte die für den Jugendschutz zuständige Gemeinderätin Saskia Meyer (SVP), dass die KESB eine Heimplatzierung angeordnet habe, die jährlich 273'000 Franken koste und somit 4 Prozent des gesamten Steueraufkommens von Freienstein-Teufen ausmache.
Gemeinderätin Saskia Meyer, in Freienstein-Teufen zuständig für das Dossier Kindes- und Erwachsenenschutz.
Falsche Hochrechnung als Tatsachen verkauft
Wie schon die SVP-Gemeindepräsidentin von Hagenbuch, Therese Schläpfer, liess auch Meyer durchblicken, dass man die Steuern allenfalls erhöhen müsse. Das macht die Story knackiger.
Allein: Sie stimmt nicht. Der «Wochenspiegel» schreibt, die Gemeinde habe eine «knappe und nicht anfechtbare» Verfügung erhalten, wonach «273'000 Franken sofort für die Unterbringung eines Jugendlichen in einer geschlossenen Wohngruppe zu bezahlen» seien.
Bei den 273'000 Franken handelt es sich jedoch nicht um einen Betrag, den die Gemeinde per sofort überweisen muss. Vielmehr hat Meyer kurzerhand die 750 Franken pro Tag, die die Wohngruppe für den Jugendlichen derzeit kostet, auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, wie sie gegenüber watson auf Anfrage einräumt.
«Keine definitive Massnahme»
Die kolportierte Summe entspricht aber keineswegs den Tatsachen, denn die Fremdplatzierung ist per superprovisorischer Verfügung, also unter grossem Handlungsdruck, angeordnet worden und muss nicht Bestand haben, wie eine Nachfrage bei der KESB ergibt. Zwar gibt Meyer an, dass die Massnahme diese Woche für definitiv erklärt worden sei, aber das heisst nicht, dass sie ein ganzes Jahr lang Bestand hat. «Das ist keine definitive Massnahme, sondern eine, die nur vorübergehend und bei grosser Dringlichkeit ergriffen wird», sagt Ruedi Winet, Präsident der Zürcher KESB. Und: «Es kann davon ausgegangen werden, dass spätestens nach drei Monaten eine deutlich günstigere Betreuungsvariante gefunden ist.»
KESB-Präsident Ruedi Winet in einer Aufnahme von 2002. Bild: KEYSTONE
Der «Wochenspiegel» hat Meyers Angaben abgedruckt, obwohl er über den Sachverhalt informiert war und rechtfertigt die Publikation. «Wie lange die Unterbringung dauert, weiss die Gemeinde nicht, deshalb spricht sie von jährlichen Kosten», schreibt der «Wochenspiegel» auf Anfrage.
Politische Mühle gegen «Sozial-Irrsinn» läuft an
Nach der Medien- und Wahlkampfkampagne der SVP unter dem Stichwort «Sozial-Irrsinn» sind nun auch die politischen Mühlen angelaufen. Gleich drei Vorstösse reichten die Zürcher SVP-Kantonsräte an der Sitzung vom Montag zu diesem Thema ein.
Unter dem Titel «Begrenzung der Sozialhilfe an Grossfamilien» verlangen sie, dass Familien ab dem vierten Kind keine Zulagen mehr erhalten sollen. Als Begründung geben sie an, «dass Grossfamilien aus
bildungsfernen Ländern, mit 6 oder mehr Kindern, ein viel grösseres Einkommen aus der
Sozialhilfe generieren, als ein guter Schweizer Facharbeiter» – eine Forderung, die sich direkt auf die eritreische Flüchtlingsfamilie in Hagenbuch bezieht, die sieben Kinder hat.
Weiter soll der Kanton Sozialhilfebezüger nicht mehr für Integrationsbemühungen belohnen, sondern für fehlende Kooperation bestrafen und bei Renitenz Leistungskürzungen von bis zu 35 Prozent möglich sein.
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