Der Bundesrat will eine Geschlechterquote von 30 Prozent für wirtschaftlich bedeutende, börsenkotierte Gesellschaften. In der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Am Freitag hat der Bundesrat eine Revision des Aktienrechts mit dieser und zahlreichen weiteren Änderungen in die Vernehmlassung geschickt.
Die Unternehmen sollen sich innerhalb von fünf Jahren an die Geschlechter-Vorgabe anpassen. Wird der Richtwert verfehlt, so gelangt der Comply-or-Explain-Ansatz zur Anwendung: Im jährlichen Vergütungsbericht müssen die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen genannt werden. (whr/sda)