Die Schweiz hat 2014 den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat den Einsatz von bis zu 5000 Armeeangehörigen zum Schutz des OSZE-Ministerratstreffen in Basel im Dezember genehmigt. Zu dem Anlass werden 1200 OSZE-Delegierte und 200 Medienschaffende erwartet.
Die Zusatzkosten für den Armeeeinsatz belaufen sich auf 2 Millionen Franken. Neben den Kosten für die Sicherheit budgetiert der Bund 10,77 Millionen Franken für die eigentliche Durchführung des Anlasses. Den Assistenzeinsatz der Armee muss das Parlament bewilligen, weil mehr als 2000 Armeeangehörige zum Schutz der Konferenz eingesetzt werden.
Der Ständerat möchte die Rechte von Kindern stärken, auch wenn dies Fragen aufwirft. Er überwies dem Bundesrat eine Motion aus dem Nationalrat, die verlangt, dass die Schweiz das dritte Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Das Fakultativprotokoll ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen Fälle von Missachtung der Kinderrechtskonvention vom UNO-Ausschuss für Kinderrechte beurteilen zu lassen.
Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Mit der Unterzeichnung des Protokolls könne die Schweiz zwar signalisieren, dass sie die Anliegen der Kinder würdige, hielt er fest. Bedenken hatte er aber wegen der Kompatibilität des Abkommens mit der hiesigen Rechtsordnung.
Der Ständerat will Rechte und Pflichten von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in einem neuen Gesetz bündeln. Er hat das Auslandschweizer-Gesetz am Montag ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die Vorlage vereint die geltenden Regelungen, die Auslandschweizer betreffen, in einem einzigen Gesetz. Zusätzliche Rechte erhalten die rund 700'000 im Ausland lebenden Schweizer Bürger damit nicht.
In der Debatte entschied sich der Ständerat dagegen, die bestehende Registrierungspflicht aufzuheben. Auch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) soll im gleichen Rahmen wie bisher unterstützt werden. Die Bestimmungen über Schweizer Schulen werden in einem eigenen Gesetz geregelt.
Der Bundesrat muss die Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU untersuchen. In einem Bericht soll er auch die politische Machbarkeit eines solchen Abkommens aufzeigen. Das verlangt der Ständerat.
Es gehe nicht darum, das bilaterale Vertragswerk durch ein Freihandelsabkommen zu ersetzen, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG), die das Postulat eingereicht hatte. Es sei aber wichtig, dass der Bundesrat frühzeitig Vor- und Nachteile beider Wege aufzeige. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegenzunehmen.
Der Ständerat hat sich von Bundespräsident und Aussenminister Didier Burkhalter über die aktuelle Situation auf der Krim und das Vorgehen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) informieren lassen. Burkhalter bat den Rat um Verständnis dafür, dass er während der Debatte immer wieder auf sein Telefon schaue. Die Verhandlungen über ein Mandat für eine Beobachtermission auf der Krim seien in vollem Gang, führte er dazu aus. «Es ist eine grosse und sehr schwierige Arbeit. Das Ziel ist, Eskalationen zu verhindern.»
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann gab bekannt, dass die EFTA-Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz, im April geplante Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Russland, Weissrussland und Kasachstan abgesagt hätten. (sza/sda)