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Wie Gastro Suisse bei der Mindestlohn-Rechnung schummelt 

Wer verdient wieviel: Verwirrung in der Gastrobranche. 
Wer verdient wieviel: Verwirrung in der Gastrobranche. Bild: AP/AP
Abstimmung

Wie Gastro Suisse bei der Mindestlohn-Rechnung schummelt 

Eine ungelernte Mitarbeiterin mit einer Arbeitszeit von 45 Stunden würde bei einem Ja zur Mindestlohn-Initiative 5255 Franken pro Monat verdienen. Das rechnet der Branchenverband Gastro Suisse vor – eine sehr fantasievolle Kalkulation. 
04.04.2014, 06:4704.04.2014, 08:22
Doris Kleck, Die Nordwestschweiz
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Heute wird die Abstimmungszeitung des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) gegen die Mindestlohninitiative in alle Haushalte verteilt. Hannes Jaisli, stellvertretender Direktor des Branchenverbandes Gastro Suisse, erhält dabei eine prominente Plattform. Er warnt vor einem Beizensterben, falls die Initiative angenommen würde. 

Jaisli belässt es nicht bei Schlagwörtern, er rechnet auch: Bei einem Mindestlohn von 22 Franken müsste man einer «ungelernten Aushilfe ohne Erfahrung und Sprachkenntnissen einen Stundenlohn von 26.95 Franken bezahlen. Das ergibt pro Monat über 5200 Franken.» Im Initiativtext wird ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde gefordert, das entspricht bei einer 42-Stunden-Woche 4000 Franken pro Monat. Woher kommt die Differenz zwischen den Zahlen von Gastro Suisse und den Initianten? Es ist eine Mischung aus politischem Handwerk, Übertreibung und Irreführung. 

Übertreibung

Gemäss aktuellem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verdient eine ungelernte Arbeitskraft im Gastgewerbe 3683 Franken pro Monat – 13. Monatslohn inklusive. Ist sie in einem Kleinbetrieb angestellt, muss sie 45 Stunden pro Woche arbeiten, in einem Normalbetrieb 42 Stunden. Kleinbetriebe müssten die Löhne bei einem Ja zur Initiative also am meisten anheben. 

Dass Jaisli mit ihnen Abstimmungskampf macht, ist logisch. Die Mitarbeiter im Gastgewerbe profitieren dank dem GAV von Leistungen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. So haben sie etwa Anspruch auf fünf Wochen Ferien (statt vier) und sechs bezahlte Feiertage (statt einem) sowie einen 13. Monatslohn. Gastro Suisse geht davon aus, dass diese Zuschläge zusätzlich zum Mindestlohn von 22 Franken bezahlt werden müssten, und hat deshalb einen Stundenlohn von Fr. 26.95 errechnet. 

«Falsch», sagt Andrea Rieger von der Gewerkschaft Unia. So sei der 13. Monatslohn in den 22 Franken inbegriffen. Die Initianten rechnen lediglich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlägen für Ferien und Feiertage. Das ergibt einen Stundenlohn von Fr. 23.90. 

Von dieser Annahme geht auch der Verband Hotellerie Suisse aus. Dies ist brisant, weil beide Branchenverbände demselben GAV verpflichtet sind. Hotellerie Suisse kommt bei den Auswirkungen zu folgenden Schlüssen: Der Stundenlohn einer ungelernten Mitarbeiterin müsste bei einer 42-Stunden-Woche um einen Franken angehoben werden, bei einer 45-Stunden-Woche um Fr. 2.50. Gastro Suisse rechnet mit Erhöhungen von Fr. 4.05 respektive Fr. 5.60. 

Offensichtlich traut man bei Gastro Suisse dem bürgerlichen Parlament nicht. Dieses müsste über die Umsetzung der Initiative entscheiden und auch die Frage, was in den 22 Franken inbegriffen ist und was nicht.

Irreführung

Eine ungelernte Mitarbeiterin, die 45 Stunden pro Woche arbeitet, würde bei Annahme der Initiative gemäss Gastro Suisse also 5255 Franken verdienen. Interessanter ist indes, was Jaisli erst auf Nachfrage der «Nordwestschweiz» sagt: «Es entspricht dem Wesen des Stundenlohnes, dass der Lohn nur dann bezahlt wird, wenn auch tatsächlich gearbeitet wird. 

Damit gelangen die 5255 Franken unter Berücksichtigung der Ferien und Feiertage während ungefähr 10,5 Monaten zur Auszahlung.» Will heissen: Auf das Jahr gerechnet verdient die Mitarbeiterin 4244 Franken pro Monat – und dies beim grosszügig berechneten Stundenlohn von 26.95 Franken von Gastro Suisse. 

Von einem Etikettenschwindel will Jaisli nichts wissen. «Das Beispiel ist richtig und veranschaulicht, um welche Zahlen es geht.» Das sei auch politisches Handwerk. Wir nennen es, nett formuliert, Schlaumeierei.

Ein Artikel von Aargauer Zeitung
Aargauer Zeitung
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