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EU-Kommission verlängert Börsenäquivalenz für sechs Monate

Jetzt definitiv: EU-Kommission verlängert Börsenäquivalenz für sechs Monate

17.12.2018, 11:2017.12.2018, 12:12
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epa07236914 Johannes Hahn, EU commissioner for European Neighbourhood Policy and Enlargement Negotiations, gives a press conference on EU-Switzerland relations at the EU Commission in Brussels, Belgiu ...
Johannes HahnBild: EPA/EPA

Die Äquivalenz für die Schweizer Börse soll für sechs Monate verlängert werden. Das teilte EU-Kommissar Johannes Hahn am Montag in Brüssel mit. Damit gilt diese bis Ende Juni 2019.

Mit der erneut befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz erhält die Schweiz Zeit, um zu entscheiden, wie es mit dem institutionellen Rahmenabkommen weiter gehen soll.

Anfang Dezember hatte der Bundesrat das ausgehandelte Rahmenabkommen in die Konsultation geschickt. Bundesrat Ignazio Cassis sagte damals vor den Medien, der Bundesrat unterstütze das Paket zwar in weiten Teilen, aber nicht in allen. Das Ergebnis genüge deshalb nicht, um das Abkommen zu paraphieren. Für die EU hingegen ist das Rahmenabkommen ausgehandelt. «Der Ball liegt nun in Bern», sagte Hahn.

Seit 2014 verhandeln die Schweiz und die EU über ein institutionelles Rahmenabkommen. Die Verhandlungen stockten jedoch immer wieder. Die EU-Kommission hatte daher im vergangenen Dezember die Börsenäquivalenz auf ein Jahr beschränkt und deren Verlängerung an «genügend Fortschritte» beim Rahmenabkommen gekoppelt.

EFD: Schweiz erwartet unbefristete Erteilung der Börsenäquivalenz

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt den Entscheid der EU zur Verlängerung der Börsenäquivalenz für die Schweiz «zur Kenntnis». Die Schutzmassnahmen für die Schweizer Börseninfrastruktur bleiben in Kraft.

«Wir nehmen den Entscheid der EU-Kommission zur Kenntnis», teilte ein EFD-Mediensprecher der Agentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Die vom Bundesrat am 30. November 2018 verabschiedete Verordnung, die den Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur bezwecke, bleibe in Kraft.

Sie werde in der Praxis für die Dauer der befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz der EU keine Wirkung entfalten. Die Schweiz erwarte jedoch grundsätzlich nach wie vor eine unbefristete Erteilung der Börsenäquivalenz durch die EU, heisst es weiter, «da sie faktisch alle Voraussetzungen dazu erfüllt».

Finanzminister Ueli Maurer hatte am vergangenen Freitag vor den Bundeshausmedien betont, eine Verlängerung um nur ein halbes Jahr werfe Fragen auf und wäre schwierig zu verstehen. Aus Sicht des Bundesrates seien das Rahmenabkommen und die Börsenäquivalenz nicht zu verknüpfen.

Wenn die EU-Kommission entscheide, die Äquivalenz der Börsenregulierung für ein halbes Jahr anzuerkennen, werde das die Börse jedoch nicht beeinflussen.

SIX: Erreichen von dauerhafter Äquivalenz hat höchste Priorität

Für die Schweizer Börse SIX hat die dauerhafte Äquivalenz der Börse nach wie vor höchste Priorität. Dies sagte SIX-Sprecher Julian Chan der Nachrichtenagentur AWP.

Er wollte sich nicht im Detail zum Entscheid der EU-Kommission äussern, die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr zu verlängern. Weiterhin habe das Erreichen einer dauerhaften Äquivalenzanerkennung höchste Priorität, sagte er bloss.

Diese sei wichtig, weil damit Rechtssicherheit hergestellt werde und transparente sowie effektive, offene Märkte weiter den Bedarf der Anleger bedienen könnten, so der Sprecher weiter. Er erinnerte daran, dass «einige der grössten und meistgehandelten Unternehmen Europas» in der Schweiz ansässig seien und diese Wertpapiere an der SIX kotiert und gehandelt würden.

SIX begrüsse gleichzeitig nach wie vor die Eventualmassnahme des Bundesrates zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarkts, so der Sprecher weiter. Denn diese stellten für den Fall eines Auslaufens der Äquivalenz sicher, dass EU-Marktteilnehmer weiter Zugang zum Schweizer Binnenmarkt hätten und dort Schweizer Aktien handeln könnten.

(aeg/sda)

Wir erklären dir das institutionelle Rahmenabkommen

Video: Lea Senn, Angelina Graf
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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
17.12.2018 14:41registriert August 2015
Also seh ich das richtig, die Schweiz erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben zur Äquivalenz, diese wird aber aus politischen Gründen nur zeitlich begrenzt gewährt um eine Erpressungshandhabe zu haben?
Ich dachte mal mit Erpressern wird nicht verhandelt.
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Olmabrotwurst vs. Schüblig
17.12.2018 12:36registriert Dezember 2014
Bin ich der einzige der denkt die EU will an unsere Kohle und wenn nicht lassen sie uns "verhungern"?
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