Jahrelang wehrt sich ein Ehepaar aus Niederwil durch mehrere Gerichtsinstanzen gegen die nationale Stromnetzbetreiberin Swissgrid. Nun hat der Kampf ein Ende: Das Bundesverwaltungsgericht spricht dem Paar in einem Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde, eine Entschädigung von 340'000 Franken zu.
Als Grund nennt das Gericht, dass die Starkstromleitung, die über das Grundstück führt, zu einer Wertminderung der Liegenschaft führt. Netzbetreiberin Swissgrid ist hingegen anderer Meinung: Ein psychologischer Minderwert müsse nicht berücksichtigt werden, argumentierte das Unternehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Firma dies tut, lässt Sprecher Kaspar Haffner auf Anfrage offen: «Swissgrid hat das Urteil zur Kenntnis genommen, analysiert es und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.»
Auch zur Frage, ob das Urteil eine Signalwirkung haben könnte und nun weitere Entschädigungsforderungen von Anwohnern drohen könnten, bei denen eine Hochspannungsleitung über das Grundstück führt, äussert sich Haffner zurückhaltend. «Swissgrid spekuliert nicht über mögliche Auswirkungen dieses Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts», teilt der Sprecher mit.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar und Swissgrid ist der jahrelang Konflikt um den geplanten Ausbau der Stromleitung. Umstritten ist insbesondere die Frage, ob die neue Leitung weiterhin auf hohen Masten, oder unterirdisch geführt werden soll. Hans Kneubühler, der Präsident des Vereins Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR), kämpft seit Jahren für die Verkabelung. Diese unterirdische Variante ist im Vergleich zur klassischen Mastenleitung teurer.
Kneubühler gibt aber zu bedenken: «Mit der Summe, die Swissgrid für die Wertminderung der Liegenschaft wegen der Freileitung zahlen muss, relativiert sich dieses Argument.»
Zudem erwartet der Präsident des Vereins Verträgliche Starkstromleitung Reusstal, dass ein Projekt mit Hochspannungsmasten auf starken Widerstand stossen würde. «Alle Gemeinden im Bereich der geplanten Leitung haben sich für eine Kabelvariante unter dem Boden ausgesprochen», hält Kneubühler fest.
Könnte das neue Urteil einen Einfluss darauf haben, ob die neue Leitung im Reusstal auf Masten oder unterirdisch erstellt wird? Swissgrid-Sprecher Kaspar Haffner sagt, man habe mögliche Planungskorridore für Kabel-, Teilverkabelungs- und Freileitungsvarianten ausgearbeitet.
Eine Begleitgruppe mit Vertretern von Bund, kantonalen Behörden, Umweltverbänden und Swissgrid gebe eine Empfehlung für die Linienführung sowie die technischen Varianten ab.
Dies passiert laut Haffner unter Anwendung des Bewertungsschemas für Übertragungsleitungen. Der Entscheid, ob die Leitung ganz oder teilweise in den Boden verlegt wird, liege dann beim Bundesrat. (aargauerzeitung.ch)
Fände es nich Interessant zu wissen, ob die Leitung die seit Jahrzehnten dasteht, oder das Grundstück erst da war.
So allá Fluglärmgegner bei Kloten. Erst spottbillig Grundstück kaufen, dann wegen Fluglärm klagen.
Man kann ja vom vorliegenden Urteil halten, was man will. Aber diese Argumentation von Swissgrid ist Blödsinn. Würde mich mal wundern, ob da auch so argumentiert würde, wenn die nächste 380kV-Leitung direkt über das Grundstück vom Swissgrid-CEO führen würde?