In der Schweiz gilt das sogenannte Abstammungsprinzip, auch «Jus sanguinis» («Recht des Blutes») genannt. Es besagt: Ein Kind erhält die Staatsbürgerschaft eines Landes, wenn mindestens ein Elternteil die entsprechende Staatsbürgerschaft ebenfalls besitzt.
Zusätzlich dazu gibt es auch Länder mit Geburtsortsprinzip – «Jus soli» («Recht des Bodens»). Wird ein Kind in einem Land mit Geburtsortsprinzip geboren, erhält es automatisch die entsprechende Staatsbürgerschaft. Das Geburtsortsprinzip ist auf dem amerikanischen Kontinent verbreitet und gilt in der Regel zusätzlich zum Abstammungsprinzip. Ein Kind zweier US-Amerikaner, das ausserhalb der USA auf die Welt kommt, hat also ebenfalls Anspruch auf den US-Pass.
Einige Länder kennen jedoch auch Mischformen – darunter unsere beiden grossen Nachbarländer Deutschland und Frankreich. In Deutschland gilt grundsätzlich zwar wie in der Schweiz das Abstammungsprinzip. Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt aber unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls deutsches Bürgerrecht. Dazu muss unter anderem ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben.
In den letzten Jahren waren diese Prinzipien immer wieder umstritten. Während seiner Amtszeit übte beispielsweise der ehemalige US-Präsident Donald Trump Kritik an der Regelung in seinem Land.
Dabei störte er sich vor allem am sogenannten «Geburtentourismus»: Insbesondere bei Schwangeren aus China, aber auch aus Russland, Südkorea, Taiwan oder der Türkei, seien Reisen in die USA zum Gebären beliebt. So erhält ihr Kind die US-amerikanische Staatsbürgerschaft – und diese öffnet dem Kind weltweit viele Türen (und Grenzen). Entsprechende Reiseanbieter haben in den letzten Jahren eine millionenschwere Industrie aufgebaut – wurden allerdings auch schon mehrfach angeklagt.
Royale Geschichte rund um die Staatsbürgerschaft wurde in einem kanadischen Spital im Jahr 1943 geschrieben, als die niederländische Prinzessin Juliana ihre Tochter Margriet Francisca zur Welt brachte. Die Prinzessin flüchtete einige Jahre zuvor vor der deutschen Armee und lebte seither mit ihrer Familie im Exil in Ottawa.
Entsprechend dem kanadischen Gesetz hätte Margriet bei ihrer Geburt auf kanadischem Boden auch die kanadische Staatsbürgerschaft erhalten. Die niederländische Krone verlangt allerdings einen rein niederländischen Thronfolger respektive eine rein niederländische Thronfolgerin. Um Prinzessin Margriet diese Möglichkeit zu erhalten, wurde die Entbindungsstation im Spital kurzerhand für «extraterritorial» erklärt – das königliche Baby erhielt also die volle niederländische Staatsbürgerschaft. Königin der Niederlande wurde Margriet allerdings nie, sie steht aktuell an achter Position der Thronfolge.