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Doppelmörder von Pfäffikon ZH will seine Strafe im Kosovo absitzen

Doppelmörder von Pfäffikon ZH will seine Strafe im Kosovo absitzen

27.04.2015, 16:5527.04.2015, 17:00
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Der Tatort. Hier hat der Mann die zwei Frauen erschossen
Der Tatort. Hier hat der Mann die zwei Frauen erschossenBild: KEYSTONE

Der Mann, der im August 2011 in Pfäffikon ZH auf offener Strasse seine Frau und die Vorsteherin des örtlichen Sozialamtes erschossen hat, will seine Strafe im Kosovo, seiner Heimat, absitzen. Er werde ein entsprechendes Gesuch einreichen, sagte sein Anwalt am Montag zur Nachrichtenagentur SDA.

Der heute 62-Jährige lebt zwar seit 1985 in der Schweiz. Hier hält ihn aber nichts mehr. Wirklich integriert hatte er sich nie, und nach der Tat haben sich seine sechs erwachsenen Kinder von ihm abgewandt. Im Kosovo hat er noch Familie.

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte den Mann im November 2014 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Horgen ZH. Seit dem Tattag ist der Mann inhaftiert.

Möglich wäre die Überstellung im Rahmen eines Abkommens, des so genannten Bilateralen Überstellungsvertrags, der seit Mai 2013 in Kraft ist. Laut Anwalt Thomas Fingerhuth wird sein Mandant ein Überstellungsgesuch ans Bundesamt für Justiz (BJ) richten. Entschieden wird es vom Kanton.

Bisher noch nie eine Überstellung

Würde dem Gesuch des Mannes stattgegeben, so wäre es das erste Mal in der Schweiz. Laut BJ ist bisher noch keine Überstellung in den Kosovo zu Stande gekommen. Fünf Gesuche von kosovarischen Staatsbürgern seien von den jeweiligen kantonalen Behörden abgelehnt worden, ein Gesuchsteller habe seinen Antrag zurückgezogen.

Die Bearbeitung eines Überstellungsgesuchs ist laut BJ eine langwierige Angelegenheit, die rund ein Jahr dauert. Erforderlich sind aufwendige Abklärungen, verschiedene Bedingungen müssen erfüllt sein. Bestehe das Risiko einer vorzeitigen Entlassung im Kosovo, welche eine «ungebührliche Verkürzung» des Strafvollzugs zur Folge hätte, werde das Gesuch abgelehnt, so das BJ. (aeg/sda)

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