Zürich
Christoph Mörgeli

Mörgelis Ex-Chef Condrau geht vor Bundesgericht

Flurin Condrau, Direktor des Medizinhistorischen Institut und Museum der Universität Zürich, an einer Medienkonferenz im Mai: Er will keine Strafuntersuchung gegen sich. 
Flurin Condrau, Direktor des Medizinhistorischen Institut und Museum der Universität Zürich, an einer Medienkonferenz im Mai: Er will keine Strafuntersuchung gegen sich. Bild: KEYSTONE
Affäre Mörgeli

Mörgelis Ex-Chef Condrau geht vor Bundesgericht

22.08.2014, 11:4522.08.2014, 12:22
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Flurin Condrau, der ehemalige Chef von Christoph Mörgeli, wehrt sich gegen eine Strafuntersuchung. Er hat eine Ermächtigung des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen. Mörgeli hatte Condrau wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt.

Weil Condrau damals Direktor des Medizinhistorischen Instituts (MHIZ) der Universität Zürich und damit Kantonsangestellter war, durfte die Staatsanwaltschaft nicht einfach eine Strafuntersuchung eröffnen, sondern musste dazu eine Ermächtigung beim Zürcher Obergericht beantragen. Diese wurde im Juni erteilt.

Condrau ficht Ermächtigung der Staatsanwaltschaft an

Damit stand es der Staatsanwaltschaft frei, ein Strafverfahren zu eröffnen oder eine so genannte Nichtanhandnahme zu verfügen. Ob ein Strafverfahren eröffnet wird, bleibt nun weiterhin offen, denn Condrau hat den Ermächtigungsentscheid vor dem Bundesgericht angefochten, wie ein Sprecher des Bundesgerichts in einen Artikel im «Tages-Anzeiger» vom Freitag bestätigte.

Dies ist ein weiterer Baustein in der juristischen Aufarbeitung der «Affäre Mörgeli». Diese entwickelte sich vor knapp zwei Jahren rund um die Kritik an SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und seiner Entlassung als Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich.

Vor knapp einer Woche wurde bekannt, dass die Berner Staatsanwaltschaft Anklage gegen CVP-Nationalrätin Kathy Riklin erhebt. Riklin soll Journalisten im Bundeshaus über den Inhalt eines geheimen Expertenberichts informiert haben.

Juristische Aufarbeitung kommt voran

Am 28. September muss sich die Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Auch dabei geht es um Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin des MHIZ soll einem Journalisten einen Bericht über den Zustand der Objektsammlung des Medizinhistorischen Museums zugänglich gemacht haben.

Doch auch Mörgeli soll vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit getragen haben. Auf Antrag der Universität untersucht die Staatsanwaltschaft eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung.

Zwei Strafanzeigen zur Folge hatte die Veröffentlichung des noch nicht freigegebenen Berichts der Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats zur «Affäre Mörgeli» durch die «SonntagsZeitung». Gegen die Zeitung wird wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen ermittelt, gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Ausserdem hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bei der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats Anfang Juli ein Ermächtigungsgesuch zur Einleitung einer Strafuntersuchung gegen die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) wegen Amtsmissbrauch gestellt. Aeppli soll die Entlassung von Mörgeli als Kurator des Medizinhistorischen Museums angeordnet haben.

Neue Struktur für Institut – Museum vorerst geschlossen

Im Zuge der Affäre hat die Universität zwei Bereiche der medizinischen Fakultät neu geordnet: Das Institut für Biomedizinische Ethik und der Lehrstuhl für Medizingeschichte sind neu im Zentrum für Medical Humanities verbunden.

Condrau führt im neuen Zentrum den Lehrstuhl für Medizingeschichte und ist somit aktuell nicht mehr Vorsteher eines Instituts. Das Museum soll neu Medizinmuseum heissen. Es bleibt geschlossen, bis das neue Betriebskonzept steht. Die Objektsammlung wird für eine Million Franken saniert und vollständig digitalisiert. (rar/sda)

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