Zürich
Justiz

34-Jähriger wegen Mord und Leichenschändung vor Gericht

Medienleute stehen vor dem Zuercher Bezirksgericht am Mittwoch, 30. Maerz 2016. Heute Mittwoch steht der Bankangestellte vor dem Zuercher Bezirksgericht, der Ende 2011 die Affaere Hildebrand ins Rolle ...
Der 34-jährige Mann musste sich am Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.Bild: KEYSTONE

34-Jähriger bringt in Zürich WG-Partnerin um – jetzt steht er vor Gericht

11.09.2018, 06:4711.09.2018, 08:10
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Vor dem Bezirksgericht Zürich hat sich heute Dienstag ein 34-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten als schuldunfähig zu erklären und ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Er soll seine WG-Mitbewohnerin getötet haben.

Laut Anklageschrift lebte der Schweizer zur Tatzeit, im September 2016, in einer Sozialwohnung in Zürich. Ein Zimmer hatte er an eine junge Französin untervermietet. Zwischen den beiden kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen.

Mehrmals habe der Beschuldigte diese Auseinandersetzungen mit seinem Handy aufgenommen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Als es am späten Vormittag des Tattags wieder zum Streit kam, stellte die Frau ebenfalls ihr Handy auf Aufnahme. Das passte dem Mann gar nicht. Er riss ihr das Telefon aus der Hand und ging damit in sein Zimmer. Die Frau folgte ihm – sie wollte ihr Handy zurück.

Nun eskalierte die Situation laut Anklageschrift: Mit einer Hand packte der Mann den Unterarm der Frau, seinen anderen Arm legte er ihr um den Hals und drückte zu. In Todesangst versuchte die Frau, sich mit ihrem freien Arm zu wehren. Vergeblich, der Druck am Hals wurde stärker, die Blutzufuhr zum Gehirn war blockiert.

Bis zum Tod gewürgt

Die Frau verlor das Bewusstsein. Aber auch als sie zu Boden sank, löste der Mann seinen Griff um den Hals nicht. Erst als sie nach letzten Zuckungen reglos liegen blieb, liess er los.

Die Leiche zerrte er gemäss Anklage ins Zimmer der Frau, entkleidete sie und verging sich an ihr. Schliesslich drapierte er ein Springseil über die Leiche, den Griff legte er in ihre Hand. So versuchte er, seine Tat zu vertuschen – eine Entwürdigung der Toten.

Laut Anklage tötete der Beschuldigte seine Untermieterin nicht nur vorsätzlich, sondern störte auch ihren Totenfrieden. Allerdings soll der Mann als schuldunfähig erklärt und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Falls das Gericht die Schuldunfähigkeit nicht anerkennt, wird der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung einen Strafantrag stellen. (sda)

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