Zürich
Justiz

Wirt auf dem Zürcher Uetliberg muss illegale Bauten definitv abreissen

Mit der nicht bewilligten Erweiterung ist das Erscheinungsbild des Hotelbetriebs erheblich verändert worden, die ganzjährig nutzbare Fläche ist um rund 500 Quadratmeter erweitert worden.
Mit der nicht bewilligten Erweiterung ist das Erscheinungsbild des Hotelbetriebs erheblich verändert worden, die ganzjährig nutzbare Fläche ist um rund 500 Quadratmeter erweitert worden.Bild: KEYSTONE
Bundesgerichtsentscheid

Wirt auf dem Zürcher Uetliberg muss illegale Bauten definitv abreissen

Giusep Fry muss die Einfassung und Überdachung der Terrassen seines Restaurants Uto Kulm auf dem Uetliberg zurückbauen. Das Bundesgericht bestätigt im heute publizierten Urteil den Entscheid der Vorinstanz.
20.06.2014, 11:5920.06.2014, 13:10
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Die Überdachung und Einfassung der Terrasse liegt ausserhalb der Bauzone und damit im Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler eingetragen ist. Gemäss dem von der Zürcher Baudirektion vorgelegten Gestaltungsplan würde das Gebiet Uto Kulm neu in der Erholungszone liegen. In einer solchen sind Bauten wie die bestehenden erlaubt.

Der Wirt des Uto Kulm hatte beantragt, dass das Verfahren hinsichtlich der unbewilligten Bauten sistiert wird, bis ein rechtskräftiger kantonaler Gestaltungsplan für das Gebiet vorliegt. Das Bundesgericht lehnt dies ab, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein solcher Plan in naher Zukunft vorliegen wird.

Die Zürcher Baudirektion hatte im Februar 2012 einen Gestaltungsplan festgelegt. Sie war der Ansicht, dass die unbewilligten Bauten nachträglich legalisiert werden können. Der Regierungsrat hob den Plan im September 2013 auf eine Beschwerde hin jedoch auf und kam zum gegenteiligen Schluss. (whr/sda)

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