Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Mann bestätigt, der im Januar 2013 im Bezirk Pfäffikon ZH den Ehemann seiner Geliebten beinahe ermordete. Der Verurteilte rügte vor dem höchsten Schweizer Gericht die Qualifikation seiner Tat als versuchten Mord.
Er beantragte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Das Bundesgericht hält in seinem am Freitag publizierten Urteil fest, dass die Vorinstanz aufgrund des Vorgehens und der Beweggründe des Mannes zurecht auf versuchten Mord geschlossen habe. Auch sei das Obergericht bei der Bemessung der Strafdauer korrekt vorgegangen.
Der Verurteilte hatte zusammen mit seinem Bruder den Ehemann seiner Geliebten bei Dunkelheit auf einem Feldweg attackiert. Sie traktierten ihn mit einem Armierungseisen. Der Verurteile fügte dem Opfer mit einem Teppichmesser lebensgefährliche Verletzungen zu. Dieses konnte sich noch nach Hause schleppen und überlebte nur dank sofortiger medizinischer Hilfe.
Die Tat, die aus dem Nichts kam, blieb zunächst rätselhaft. Einen Raubüberfall schloss die Polizei aber von Beginn an aus, da die beiden Maskierten den Mann nicht bestohlen hatten.
Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Ehefrau und deren Liebhaber hinter der Tat standen. Der Bruder wurde bereits rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.
Die Ehefrau wurde vom Obergericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Auch dieses Urteil ist nach Auskunft des Obergerichts rechtskräftig.
(Urteil 6B_685/2017 vom 20.09.2017) (sda)