So viele Menschen kommen selten zu einem Prozess, bei dem es lediglich um eine Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung geht: An diesem Montagnachmittag stehen sich vor dem Zürcher Bezirksgericht mehrere dutzend Interessierte die kalten Beine in die Bäuche. Sie haben es nicht in den Gerichtssaal geschafft, weil dieser mit 45 Zuschauern schon proppenvoll ist, doch hier sein wollen sie trotzdem.
So viele Menschen kommen also selten zu so einem Prozess, aber es geht hier eben auch um mehr als eine Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung. Es geht um Fragen nach Rassismus und Gleichberechtigung und um den aussichtsarmen Kampf gegen Vorurteile.
Jetzt Kundgebung Wengistr. 28, Zürich, Gerichtsgebäude. # racialprofiling pic.twitter.com/7cflfjsjkW
— AllianzNoRacism (@AllianzNoRacism) 7. November 2016
Mohamed Wa Baile, 42, ETH-Bibliothekar, Schweizer mit kenianischen Wurzeln, wohnhaft in Bern, hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Kampf zu führen. Wa Baile war im Februar 2015 von der Zürcher Stadtpolizei im Hauptbahnhof angehalten worden, man wollte ihn kontrollieren, doch er weigerte sich. Schliesslich durchsuchten ihn die Beamten, fanden einen Ausweis, mit dem sie sich begnügten, und büssten Wa Baile wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung.
Wie die Kontrolle einzuschätzen ist, darüber gehen die Meinungen im Gerichtssaal an der Wängistrasse auseinander. Der Mann sei ihnen verdächtig vorgekommen, da er den Blick abgewandt habe und ihnen habe ausweichen wollen, heisst es im Polizeirapport. Ausweichen sei im Pendlerstrom gar nicht möglich gewesen, sagt Wa Baile, er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei. Zudem sei er es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten, und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte.
Doch der Einzelrichter sieht in Wa Bailes Ausführungen zu wenige Beweise dafür, dass die Kontrolle als ungerechtfertigt zu beurteilen ist und bestätigt den Strafbefehl und die Busse von 100 Franken. Das Gericht könne nicht den Schluss ziehen, dass die Hautfarbe ausschlaggebend für die Kontrolle war. Auf institutionelle Mängel bei der Stadtpolizei und flächendeckendes «Racial Profiling» ging er nicht ein. Er wende das Gesetz an, er mache keine Politik, sagt er abschliessend.
Wa Baile schuldig. kein Signal gegen #racialprofiling vom Bezirksgericht
— Pascal Ritter (@typeritter) 7. November 2016
Für die Menschen, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt haben, Aktivisten, Freunde, Schweizer, Afrikaner, Asiaten und Araber, geht es bei diesem Fall aber um Politik. Ein Mitglied der Allianz gegen «Racial Profiling» liest Wa Bailes Schuldspruch vom Handy laut ab, Enttäuschung macht sich in der Menge breit, überrascht ist aber nicht wirklich jemand. Der Fall sei halt eben beispielhaft für den institutionellen Rassismus der Polizei in der ganzen Schweiz, heisst es.
Ein Anwalt, der sich zur Gruppe dazugestellt hat, sagt, die meisten Fälle würden gar nicht vor Gericht landen, weil die Anwälte den Geschädigten generell davon abraten – «zu viel Aufwand, zu wenig Chancen». Obwohl Wa Baile verloren hat, sei es aber trotzdem gut, dass er vor Gericht gezogen sei. So entstünde wenigstens eine Diskussion, so werde wenigstens das öffentliche Augenmerk wieder etwas auf dieses virulente Problem gelenkt.
Deshalb will Wa Baile auch weitermachen. Betrübt, aber entschlossen, verspricht er draussen vor dem Gerichtsgebäude nach dem Prozess den Menschen, die auf ihn gewartet haben, dass er alle juristischen Mittel ausschöpfen werde, um gegen rassistische Polizeikontrollen zu kämpfen.
Neben dem Gang vor das Bezirksgericht hat er auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren ausgelöst: Er will, dass nachträglich festgestellt wird, dass die Polizeikontrolle widerrechtlich war, da kein Anlass dazu bestand. Ausserdem hat die Verteidigerin bereits angekündigt, den Fall vor Obergericht zu bringen. (dwi/sda)