Wirtschaft
Schweiz

Hohe Bundesangestellte müssen Nebentätigkeiten nicht offenlegen

Hohe Bundesangestellte müssen Nebentätigkeiten nicht offenlegen

22.09.2020, 11:3822.09.2020, 11:38
Informatikprojekte der Bundesverwaltung haben schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Erneut gibt es Probleme mit einem Projekt. Diese haben mit einem ausländischen Lieferanten zu tun. (Symbolbild)
Nicht mehr Transparenz für Top-KaderBild: KEYSTONE

Höhere Kader und Topkader der Bundesverwaltung sollen bewilligte Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter nicht in einem Register offenlegen müssen. Der Ständerat hat am Dienstag mit 19 zu 18 Stimmen einen entsprechenden Vorstoss knapp abgelehnt.

Die Motion hatte die staatspolitische Kommission des Ständerats eingereicht. Heute sei es zwar möglich, Auskunft über die Interessenbindungen von Bundesverwaltungsangestellten bei der zuständigen Verwaltungseinheit zu verlangen. Um mehr Transparenz herzustellen, sollen diese Informationen aber nicht nur auf Verlangen eingesehen werden können, sondern in einem öffentlichen Register der Bevölkerung zugänglich gemacht werden, begründete die Kommission ihr Anliegen.

Die Mehrheit im Rat folgte dann jedoch der Argumentation der Kommissionsminderheit und von Bundesrat Ueli Maurer. Sie argumentierten, dass Kaderangestellte schon heute Interessenbindungen offenlegen müssten - gegenüber ihren Vorgesetzten. Das sei Führungsaufgabe. Zudem könnten mit dem Öffentlichkeitsgesetz Nebenbeschäftigungen eingesehen werden. Die Kontrolle - insbesondere durch die Medien - sei so gewährleistet.

Die Regelung hätte rund 800 Bundesangestellte betroffen. Der Vorstoss ist nach dem Nein des Ständerates vom Tisch.

Nicht knapp, sondern einstimmig abgelehnt hat der Ständerat eine Motion aus dem Nationalrat, die eine Offenlegungspflicht für alle Kaderangestellten der Bundesverwaltung, von verwaltungsähnlichen Organisationen und von Beratungsunternehmen verlangte, die für den Bund arbeiten. Auch dieser Vorstoss hat sich damit erledigt. (aeg/sda)

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