Die Gleichheit und die Achtung der Würde und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit. Die Kommission werde deswegen alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um diese Werte zu verteidigen.
Zu diesem Zweck wurden nun sogenannte Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht. Sie könnten bis zu Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union führen.
Im Fall von Ungarn geht es konkret um ein neues Gesetz, das Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.
Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen es deswegen als diskriminierend an. Ungarn weist die Vorwürfe gegen das Gesetz hingegen zurück. Aus Sicht der Regierung sorgt es nur dafür, dass Eltern allein darüber entscheiden können, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen.
Im Fall von Polen geht die Kommission davon aus, dass die polnischen Behörden nicht angemessen auf ihre Untersuchung zu sogenannten LGBT-freien Zonen reagiert hatten. Diese waren von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen worden.
Die Abkürzung LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und andere nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. Die Kommission geht davon aus, dass die LGBT-freien Zonen diskriminierend sind und Polen womöglich gegen EU-Recht verstösst. (saw/sda/dpa)