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Zürcher Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre für Pierin Vincenz

Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz, links, und Anwalt Lorenz Erni, rechts, verlassen das Zuercher Obergericht zur Miittagspause, anlaesslich der Berufungsverhandlung im Raiffeisen-Prozesses  ...
Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz, links, und Anwalt Lorenz Erni, rechts.Bild: keystone

Zürcher Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre für Pierin Vincenz

13.08.2026, 16:0013.08.2026, 16:00

Im Berufungsprozess um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Donnerstag harte Strafen gefordert. Für ihn und seinen Kompagnon Beat Stocker sollen es sechs Jahre Freiheitsstrafe werden.

Am vierten Verhandlungstag vor Obergericht ist der zuständige Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel hart mit dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker ins Gericht gegangen.

Er erneuerte die bereits vor vier Jahren am Bezirksgericht Zürich gestellten Anträge: Für Vincenz und für Stocker verlangt die Anklagebehörde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Zudem sollen sie private Auslagen, wie etwa Besuche in Cabarets und Stripclubs, unter dem Deckmantel geschäftsmässig begründeter Spesen abgerechnet haben.

«Deutlich zu mild»

Der Staatsanwalt betonte, dass die vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochenen Strafen deutlich zu milde ausgefallen seien. Insbesondere rügte er den Umstand, dass die Vorinstanz für die privaten Auslagen separate, bedingte Geldstrafen verhängt hatte.

Er forderte stattdessen die Ausfällung einer Gesamt-Freiheitsstrafe, da die Spesen-Delikte in einem engen Zusammenhang zu den angeklagten Schattenbeteiligungen stünden.

Das Bezirksgericht verurteilte Vincenz 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten, Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von gar 4 Jahren.

Neben den beiden Hauptbeschuldigten stehen weitere Geschäftsmänner vor Gericht, denen eine Mitwirkung bei den illegalen Firmentransaktionen vorgeworfen wird. Für diese beantragt die Staatsanwaltschaft mildere Strafen als für die Hauptakteure. Sie findet die erstinstanzlichen Urteil aber ebenfalls zu mild. (sda)

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