Schweiz
Banken

Zürcher Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre für Pierin Vincenz

Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz, links, und Anwalt Lorenz Erni, rechts, verlassen das Zuercher Obergericht zur Miittagspause, anlaesslich der Berufungsverhandlung im Raiffeisen-Prozesses  ...
Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz, links, und Anwalt Lorenz Erni, rechts.Bild: keystone

Zürcher Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre für Pierin Vincenz

13.08.2026, 16:0013.08.2026, 16:00

Im Berufungsprozess um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Donnerstag harte Strafen gefordert. Für ihn und seinen Kompagnon Beat Stocker sollen es sechs Jahre Freiheitsstrafe werden.

Am vierten Verhandlungstag vor Obergericht ist der zuständige Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel hart mit dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker ins Gericht gegangen.

Er erneuerte die bereits vor vier Jahren am Bezirksgericht Zürich gestellten Anträge: Für Vincenz und für Stocker verlangt die Anklagebehörde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Zudem sollen sie private Auslagen, wie etwa Besuche in Cabarets und Stripclubs, unter dem Deckmantel geschäftsmässig begründeter Spesen abgerechnet haben.

«Deutlich zu mild»

Der Staatsanwalt betonte, dass die vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochenen Strafen deutlich zu milde ausgefallen seien. Insbesondere rügte er den Umstand, dass die Vorinstanz für die privaten Auslagen separate, bedingte Geldstrafen verhängt hatte.

Er forderte stattdessen die Ausfällung einer Gesamt-Freiheitsstrafe, da die Spesen-Delikte in einem engen Zusammenhang zu den angeklagten Schattenbeteiligungen stünden.

Das Bezirksgericht verurteilte Vincenz 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten, Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von gar 4 Jahren.

Neben den beiden Hauptbeschuldigten stehen weitere Geschäftsmänner vor Gericht, denen eine Mitwirkung bei den illegalen Firmentransaktionen vorgeworfen wird. Für diese beantragt die Staatsanwaltschaft mildere Strafen als für die Hauptakteure. Sie findet die erstinstanzlichen Urteil aber ebenfalls zu mild. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Bartli‘s Moscht
13.08.2026 17:11registriert April 2020
Bitte zu den 6 Jahren noch 72 Monate als Boni drauflegen!
280
Melden
Zum Kommentar
5
Kein Test mehr: In St.Gallen werden Einbürgerungen für Jugendliche erleichtert
In der Stadt St.Gallen werden die Hürden für die Einbürgerungen von Jugendlichen unter gewissen Umständen gelockert.
Wer vor dem 18. Altersjahr ein Einbürgerungsgesuch stellt und die gesamte Oberstufe in der Schweiz besucht hat, muss künftig keinen Staatskundetest mehr schreiben.
Zur Story