Bundespräsident Guy Parmelin hat es in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» bereits angetönt. Wer sich gegen Corona impfen lässt, soll dafür Vorteile erhalten, etwa beim Besuch von Clubs. Nun wird es etwas konkreter.
Der Blick erhielt nämlich Zugang zu einem vertraulichen Aussprachepapier aus der Feder von Bundesrat Bersets Innendepartement. Demzufolge hat der Bundesrat am Mittwoch entsprechende Beschlüsse gefasst. Das Ziel sei, der Bevölkerung einen Anreiz fürs Impfen zu geben. «Blick» schreibt:
Folgende Informationen sickerten durch:
Private Gewerbe- und Kulturbetriebe sollen Geimpfte bevorzugt behandeln dürfen. Wer einen Impfnachweis erbringt, darf nach den Plänen des Bundes wieder Clubs und Theater besuchen, oder etwa im Innern eines Restaurants bedient werden.
Die Kontrolle obliegt dabei den Betrieben, heisst es wortwörtlich im Papier: «Betreiber und Veranstalter müssten in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung verlangen.»
Und was passiert mit den Ungeimpften? Benachteiligt werden sollen sie nicht. Schwangere oder solche, die allergisch gegen Impfungen sind, müssten einfach einen negativen Coronatest vorweisen. Dasselbe gilt für solche, die keinen Impftermin erhalten haben. Alternativ könnte auch ein Schnelltest vor Ort vorgenommen werden.
Das ist noch nicht definiert. Sozialpartner, also die Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen das miteinander klären, heisst es im Papier.
Ein Spezialfall gelte für Spitäler und Heime. Zwar könnte man laut Epidemiengesetz eine Impfpflicht für das Pflegepersonal aussprechen, diese ist jedoch höchst umstritten. «Lösung»: Der Bundesrat schiebt die Verantwortung an die Kantone ab, heisst es im «Blick». Die Kantone seien laut Papier für diese zuständig.
Das hängt vor allem von der Impfkampagne ab. Denn laut Aussprachepapier würden die Impfprivilegien erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Impfung auch für Nicht-Risikopatienten erhältlich ist. Theoretisch wäre das also ab Mai oder spätestens Juni – vorausgesetzt, die Impfkampagne läuft so wie geplant.
Sobald die Herdenimmunität erreicht ist. Im Optimalfall wäre das Ende Sommer, dann sollen 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Im Impfpapier heisst es dazu:
Bundespräsident Parmelin sagte im Sonntags-Interview noch, dass eventuell auch im ÖV Geimpfte einige Vorzüge geniessen könnten. Unter Umständen dürften sie auf die Maske verzichten, während Ungeimpfte weiterhin Masken tragen müssten.
Das scheint aber vom Tisch: Laut dem vertraulichen Papier würde die Maskenpflicht auch für Geimpfte gelten. Grund sei die Beförderungspflicht und der zu grosse Aufwand, die Passagiere zu kontrollieren. Auch in Spitälern und Gebäuden der öffentlichen Hand soll kein Unterscheid gemacht werden.
(jaw)
Das Ist genau das, was die ganzen Verschwörungsschwurbler seit Monaten predigen.
Das kann in so viele Richtgungen gehen.