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FC Zürich

FCZ-Fans wegen Angriff auf Deutsche Fussballfans verurteilt

«Regelrecht verdroschen»: FCZ-Fans wegen Angriff auf deutsche Fussballfans verurteilt

07.09.2021, 11:5907.09.2021, 13:41
FCZ Fans zeigen ihre Fahnen im Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Zuerich und dem FC Lugano im Letzigrund, am Sonntag, 3. Maerz 2019 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: KEYSTONE

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag zwei FCZ-Anhänger wegen eines Angriffs auf Fans des deutschen Fussballclubs Bayer Leverkusen verurteilt. Die beiden Zürcher im Alter von 31 und 28 Jahren erhielten bedingte Freiheitsstrafen.

Die beiden gewaltbereiten Fans wurden mit Freiheitsstrafen von 6 respektive 7 Monaten bestraft. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht. Der Vollzug ist bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Überwachungskamera eines Hotels hielt den Angriff auf die Fans von Bayer Leverkusen zufälligerweise fest. Die beiden Beschuldigten waren dabei sogar erkennbar. Für das Gericht gab es deshalb keinen Zweifel daran, dass die beiden an der Tat beteiligt waren.

Die Richterin war sichtlich verärgert über die Aggression und die Sinnlosigkeit des Angriffs. «Wir sehen wirklich keinen Grund, so auf andere Fans loszugehen», sagte sie bei der Urteilseröffnung. «Es ist schade. Fussball könnte doch Freude machen.»

Für das Gericht war klar, dass eine Geldstrafe den beiden Zürchern zu wenig Eindruck macht. Deshalb verhängte es eine bedingte Freiheitsstrafe, obwohl beide Männer ohne Vorstrafen sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch vor Obergericht und vor Bundesgericht gezogen werden.

«Regelrecht verdroschen»

Zum Angriff kam es nach dem Europa-League-Spiel des FC Zürich gegen Bayer Leverkusen am 25. Oktober 2018. Auf dem Rasen schlugen die Zürcher die Deutschen mit 3:2, weshalb eine Gruppe Leverkusen-Fans den Frust danach mit einem Bier an der Langstrasse runterspülte.

Dort gab es für die Gäste-Fans dann die nächste böse Überraschung: Plötzlich wurden sie von etwa 15 FCZ-Fans angegriffen. Gemäss Staatsanwalt wurden die Leverkusen-Fans ohne Vorwarnung und ohne jeglichen Grund verprügelt. «Sie wurden regelrecht verdroschen. Wehren konnten sie sich nicht.»

Das sei sinnloser Frustabbau gewesen, und dies, obwohl der FCZ ja sogar gewonnen habe. Drei Leverkusen-Fans wurden durch Fusstritte und Faustschläge verletzt und mussten sich behandeln lassen.

Zehn FCZ-Fans wurden anschliessend verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Die beiden nun Verurteilten waren zwei davon. Die anderen müssen sich in separaten Prozessen verantworten.

Zürcher wollten Prozess mit Geld verhindern

Nach der Festnahme trafen die beiden Zürcher eine «Vereinbarung» mit den Geschädigten. Sie zahlten ihnen 9720 Franken, damit diese ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung erklären würden. Diese «Vereinbarung» half den Zürchern jedoch nichts. Der Fall kam trotzdem vor Gericht, weil es sich bei einem solchen Angriff um ein Offizialdelikt handelt, das ohnehin verfolgt wird.

Die beiden Beschuldigten selbst äusserten sich nicht zu den Vorwürfen. Sie verweigerten die Aussage.

Die Anwälte forderten für ihre Mandanten Freisprüche - nur schon aus formalen Gründen. Die Bilder der Überwachungskamera, auf denen der Angriff festgehalten wurde, seien als Beweismittel nicht zulässig, weil die Kamera von einem Hotel, also von Privaten, stamme.

Gemäss einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts dürfen bei schweren Straftaten aber auch Bilder von privaten Kameras als Beweismittel zugelassen werden. Das Bezirksgericht ging zudem davon aus, dass die Zürcher Justiz die Aufnahmen auch selber hätte erstellen können. Deshalb seien diese Bilder durchaus verwertbar. (aeg/sda)

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