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Fitnessstudio aus St.Gallen verklagt Google wegen schlechtem Feedback

A man works out in a fitness studio in Saarbruecken, Germany, Tuesday, April 6, 2021. As of today, German federal state Saarland will lift some measures to combat the coronavirus pandemic and people w ...
Bei der Klage handelte es sich um neun negative Rezensionen zum Fitnesscenter.Bild: keystone

St.Galler Fitnessstudio verklagt Google – wegen schlechter Rezensionen

22.09.2025, 10:0922.09.2025, 13:36

Ein Ostschweizer Fitness- und Wellnessstudio hat knapp 450 Bewertungen von angeblichen Besuchern auf Google. Die Mehrheit der Bewertungen ist positiv und das Fitnessunternehmen hat einen Schnitt von 4,5 von fünf Sternen. Trotzdem sind auch einige wenige negative Kommentare vorhanden.

Neun negative Kommentare an der Zahl. Der Betreiber des Unternehmens habe sich an diesen gestört. Er verlangte vom Tech-Giganten Google, dass diese gelöscht werden, wie «20 Minuten» berichtet.

Die negativen Kommentare betrafen den Preis des Essens, die Sauberkeit und dass der Chef seine Mitarbeiter nicht schätzen würde, was an seinem Umgang mit ihnen erkennbar sei.

Mitte Juni 2025 trafen sich die beiden Parteien in einem Prozess vor dem St.Galler Handelsgericht. Dies, weil Google die negativen Rezensionen auf Anfrage des Gym-Besitzers nicht gelöscht hatte und sie persönlichkeitsverletzend seien. Laut dem Anwalt des Fitnessunternehmens würden die Rezensionen Unwahrheiten verbreiten.

FILE - This March 19, 2018 file photo shows a Google app in Baltimore. Google says Apple has also revoked its access to a key developer tool, preventing its employees from testing new app features on  ...
Der Google-Anwalt sagt vor Gericht, dass der Durchschnittsuser die negativen Kommentare einzuordnen wisse und teils gar nicht beachte. (Symbolbild)Bild: AP/AP

Zudem hätten die Rezensionen laut dem Anwalt keinem Kunden zugeordnet werden können und hätten somit von der Konkurrenz stammen müssen.

Google habe vor Gericht angegeben, dass das Fitnesscenter beweisen müsse, dass die Rezensionen nicht von Kunden stammen würden, heisst es im Bericht weiter. Anschliessend beantragten sie vor Gericht die Abweisung der Klage.

Das Urteil

Das Handelsgericht wies die Klage des Fitnesscenters ab. Dies mit der Begründung, dass die Rezensionen nicht persönlichkeitsverletzend seien.

Die Kläger müssten Google somit 20'000 Franken Entschädigung bezahlen. Zusätzlich müssen sie für die Gerichtskosten in der Höhe von 12'000 Franken aufkommen.

Auf die Anfrage von «20 Minuten» hat der Besitzer des Unternehmens mitgeteilt, dass er das Urteil vor dem Bundesgericht angefochten habe. Wie und ob das Verfahren somit weitergeht, ist bisher noch ungewiss. (nib)

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