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Zwei Tötungsversuche in Nussbaumen AG: 28-Jähriger ist schuldunfähig

Zwei Tötungsversuche in Nussbaumen AG: 28-Jähriger ist schuldunfähig

22.03.2021, 11:0922.03.2021, 11:09
Der Tatort in Nussbaumen AG
Der Tatort in Nussbaumen AGBild: az

Ein 28-jähriger Schweizer, der 2020 in Nussbaumen AG seine Mutter und eine ihr zu Hilfe eilende Frau zu töten versucht haben soll, ist gemäss eines psychiatrischen Gutachtens schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt für den Mann eine stationäre Massnahme.

Diesen Antrag stellt die Staatsanwaltschaft anstatt Anklage wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu erheben, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilte. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, am Vormittag des 5. September 2020 nach einem gemeinsamen Spaziergang unvermittelt seine Mutter gewürgt und erst nach der Intervention einer 53-jährigen Frau von ihr abgelassen zu haben.

Opfer stellten sich tot

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es lediglich dem Zufall und der Intervention der Frau zu verdanken, dass die schwer verletzte Mutter nicht starb. Unmittelbar danach drängte der Beschuldigte gemäss Staatsanwaltschaft die helfende Frau in die Wohnung seiner Mutter.

Dort fügte er der 53-Jährigen mit einem Messer zuerst mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Brustbereich zu. Danach würgte er die Frau ebenfalls. Der Beschuldigte liess erst von ihr ab, als sie sich totstellte. Auch hier war es gemäss Staatsanwaltschaft einzig dem Zufall sowie dem Totstellen des Opfers zu verdanken, dass es nicht verstarb.

Paranoide Schizophrenie

Gemäss dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychiatrische Gutachten hatte der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erstmals an einem akuten und schweren Krankheitsschub einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie gelitten. Das psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass der Mann schuldunfähig sei.

Der Beschuldigte macht laut Staatsanwaltschaft geltend, sich lediglich an den Angriff auf seine Mutter erinnern zu können. Das Bezirksgericht Baden wird in einer Verhandlung über den Antrag auf Anordnung einer Massnahme entscheiden.

Der Mann war kurz nach den Taten im Wohnhaus der Mutter von der Polizei festgenommen worden. Er befand sich zusammen mit einer schwer verletzten Mutter auf dem Balkon. (aeg/sda)

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