Schweiz
Justiz

Bischof Charles Morerod: Vorwürfe strafrechtlich nicht relevant

Mgr Charles Morerod, eveque de Lausanne, Geneve et Fribourg, attend avant de s'exprimer lors d'une conference de presse dans le cadre du traitement des abus dans le diocese de Lausanne, Gene ...
Charles Morerod ist Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg. Bild: keystone

Vorwürfe gegen Bischof Morerod sind strafrechtlich nicht relevant

20.12.2023, 15:4620.12.2023, 15:46

Die Freiburger Generalstaatsanwaltschaft ist nicht auf die Vorwürfe von Pfarrer Nicolas Betticher gegen Bischof Charles Morerod eingetreten. Die Anschuldigungen waren der Justiz bereits bekannt und es wurde kein strafrechtlich relevanter Missbrauch aufgedeckt.

Das teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Betticher habe im Mai in einem Brief an die Vertretung des Vatikans in Bern Bischof Morerod vorgeworfen, von sexuellen Missbräuchen, die drei Geistliche begangen haben sollen, gewusst und diese nicht angezeigt zu haben.

Morerod habe zwei von ihnen zu Ämtern ernannt, deren sie aufgrund ihrer Vergangenheit unwürdig gewesen seien, habe Betticher dem Bischof weiter vorgeworfen. Betticher ist ehemaliger Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg und aktueller Pfarrer in Bern.

Morerod habe dafür gesorgt, dass Bettichers Brief den Freiburger Ermittlern übergeben wurde, hiess es weiter. Zudem hob die Staatsanwaltschaft die «herausragende Zusammenarbeit» des Bistums mit der Polizei hervor. Auch Meldungen ohne strafrechtlichen Charakter würden der Polizei weitergeleitet.

Weitere Vorwürfe erwiesen sich als irrelevant

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die erhobenen Vorwürfe der Justiz bereits vor dem Schreiben vom Mai 2023 bekannt waren. Die Anschuldigungen hätten sich nicht erhärtet oder mögliche Missbräuche seien verjährt.

Weitere Vorwürfe von Betticher gegen die Bischöfe Alain de Raemy und Peter Bürcher sowie den ehemaligen Nuntius Jean-Claude Perisset hätten sich entweder als unzureichend oder als strafrechtlich nicht relevant erwiesen. Laut Communiqué erliess der Generalstaatsanwalt folglich am Montag eine Nichtanhandnahmeverfügung. (rbu/sda)

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