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Über sechs Jahre Gefängnis für «Pausenplatz-Schützen» von Ebikon

Über sechs Jahre Gefängnis für «Pausenplatz-Schützen» von Ebikon

07.12.2021, 09:4007.12.2021, 09:40
Das Schulhaus Wydennhof mit dem Pausenplatz in Ebikon im Kanton Luzern am Sonntag, 21. November 2021. Vor dem Luzerner Kriminalgericht ist ein Mann angeklagt, der im Juli 2017 mit einem Sturmgewehr au ...
Der Tatort in Ebikon.Bild: keystone

Der 38-jährige Mann, der im Juli 2017 in Ebikon von seinem Balkon aus mit einem Sturmgewehr auf einem Schulhausplatz einen 21-Jährigen angeschossen und schwer verletzt hat, muss ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 6 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe.

Neben der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung sprach das Gericht den Schweizer auch der mehrfachen Gefährdung des Lebens schuldig, wie dem Urteil zu entnehmen ist, das erst im Dispositiv und ohne Begründung veröffentlicht wurde. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte an einem Juliabend 2017 von seinem Balkon aus Jugendliche bei der Schule beobachtet und sich an deren Lärm gestört. Er holte seine Armeewaffe, ein Sturmgewehr 90 hervor, lud dieses, zielte auf die Gruppe von rund zehn jungen Menschen und drückte ab. Der Schuss traf einen Kosovaren am Oberkörper und verletzte ihn schwer.

Vor Gericht sagte der Beschuldigte aus, er habe niemanden verletzen oder gar töten, sondern bloss die Jugendlichen abschrecken wollen. Der Schuss sei ein Unfall gewesen. Am Tatabend war er alkoholisiert. Er sei damals in einer schlechten Verfassung gewesen, hatte Stress im Job und Streit mit der Freundin.

20'000 Franken Genugtuung

Sein Verteidiger forderte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren. Der Staatsanwalt wies die Unfall-These zurück und verlangte für den «versierten und ausgebildeten Schützen» eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren.

Laut dem Gericht muss der Beschuldigte dem Opfer 20'000 Franken Genugtuung zahlen. Dem Gericht schuldet er zudem Verfahrenskosten von über 31'000 Franken. (aeg/sda)

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