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Bruggerberg-Mörder: «Kleine Verwahrung» für 23-Jährigen

Bruggerberg-Mörder: «Kleine Verwahrung» für 23-Jährigen

20.10.2022, 16:0720.10.2022, 16:16

Das Bezirksgericht Brugg AG schickt den Bruggerberg-Mörder in die so genannte «Kleine Verwahrung». Es hat den 23-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen Mordes auch zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 2 Monaten Jahren verurteilt.

In einer Höhle am Bruggerberg wurde im April 2020 eine Leiche gefunden.
Tatort Bruggerberg: Hier starb das Opfer in einer Höhle.Bild: AZ Archiv/CH Media

Als «Kleine Verwahrung» wird eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter bezeichnet. Die Behandlung erfolgt in kontrolliertem und gesichertem Rahmen. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab, ein Termin steht damit – wie bei der ordentlichen Verwahrung – nicht von Anfang an fest. Nach jeweils fünf Jahren wird überprüft, ob eine Entlassung schon zu verantworten ist.

Das Gericht sprach den jungen Schweizer nicht nur des Mordes schuldig, sondern auch des Mordversuchs. Er hatte eine Woche vor dem Tötungsdelikt in den Tessiner Bergen einen Steilhang hinunter geschubst. Dazu kamen einige Nebendelikte wie Diebstahl und dergleichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte für 12 Jahre Freiheitsentzug und eine mildere Massnahme für junge Erwachsene plädiert.

Am 7. April 2019 hatte der Beschuldigte einen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu gebracht, in eine Höhle am Bruggerberg zu kriechen. Dann schüttete er den Eingang mit Steinen und Erde zu. Der Eingeschlossene hatte keine Überlebenschancen. Ein Jahr später wurde die Leiche entdeckt. (mlu/sda)

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