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Bundesanwaltschaft beantragt für Beschuldigten Syrer Landesverweis

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Dienstag 7. Mai 2024, anlaesslich der Eroeffnung des Prozesses der Bundesanwaltschaft wegen Verletzung des Bundesgesetzes zum Verbot der Gruppen Al Qa
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: keystone

Er drohte «Charlie Hebdo»: Bundesanwaltschaft beantragt für Beschuldigten Landesverweis

29.05.2024, 13:0129.05.2024, 13:53

Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung einen zehnjährigen Landesverweis. Der Mann sei für die Öffentlichkeit eine «reale Bedrohung». Dem 30-Jährigen wird eine schwere psychische Störung attestiert.

Es bestehe ein «erhöhtes öffentliches Interesse, dass der Beschuldigte des Landes verwiesen wird, sollte er dereinst aus der Massnahme entlassen werden», sagte der Staatsanwalt des Bundes am Mittwoch vor Bundesstrafgericht.

Das Delikt sei nicht von «sehr grosser Schwere», fuhr der Staatsanwalt fort. Es müsse aber möglich sein, auch schuldunfähige Personen des Landes zu verweisen. Die Bundesanwaltschaft fordert daher eine stationäre therapeutische Massnahme sowie einen fakultativen Landesverweis von zehn Jahren.

Der 30-jährige Beschuldigte hatte den Redaktions-Mitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod angedroht, sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem Mann wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert.

Die Verteidigung forderte den Verzicht auf einen Landesweis. Der Mann würde sich wegen seiner Krankheit in Syrien nicht mehr zurechtfinden.

Der Beschuldigte leide seit seiner Kindheit an einer psychischen Krankheit, betonte der Verteidiger vor Gericht. Die Taten des Mannes seien deshalb «einzig und allein im Lichte seines psychischen Zustandes» zu bewerten, auch wenn objektiv eine versuchte Nötigung vorliege. (sda)

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