Normalerweise ist der Ablauf bei einem Wohnungswechsel wie folgt: Zuerst wird der neue Mietvertrag unterschrieben und danach der alte mit einer üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst.
Für den klassischen Umzugstermin 1. Oktober bleibt also noch ein halber Monat Zeit, um die alte Bleibe fristgerecht zu kündigen. Doch wie sieht die Angebotsseite aus? Versuchen wir es positiv auszudrücken: Die Angebotsseite ist «übersichtlich».
Um ein möglichst realistisches Bild der derzeitigen Wohnknappheit in Zürich darzustellen, haben wir folgende Suchoptionen verwendet:
Sind wir ehrlich. In der Stadt Zürich zieht niemand mehr nach alter Schule um. Wer eine Wohnung findet, nimmt Sie und überlegt erst danach, wie er die alten vier Wände los wird.
Deshalb haben wir auch eine Karte erstellt, mit allen Wohnungen, die ab sofort zu haben wären.
Trotz 41 Angeboten (die Punkte auf der Karte überlappen sich teilweise) ist in sechs der zwölf Kreisen keine oder bloss eine Wohnung frei. Über die Hälfte der bezugsbereiten Mietobjekte befinden sich in den Kreisen 10,11 und 12 – in den Quartieren Höngg, Affoltern, Seebach und Schwamendingen.