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Romandie

Chef muss 18 Monate ins Gefängnis nach tödlichem Sturz von Angestelltem

Chef muss 18 Monate ins Gefängnis nach tödlichem Sturz eines Angestellten

04.04.2022, 15:4904.04.2022, 15:56

Nach dem tödlichen Unfall eines jungen Angestellten muss ein Waadtländer Bauunternehmer 18 Monate ins Gefängnis. Ein Gericht sprach den 57-Jährigen der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Mann hatte wiederholt Sicherheitsvorschriften missachtet.

Der 22-jährige Angestellte stürzte 2017 bei Renovationsarbeiten auf einer Baustelle in Ballaigues VD durch das Dach einer Lagerhalle aus einer Höhe von knapp zehn Metern in die Tiefe. Der junge Mann erlitt schwere Kopfverletzungen. Er wurde mit dem Helikopter ins Spital geflogen, wo er am nächsten Morgen verstarb.

Das Kriminalgericht des nördlichen Waadtlands in Yverdon-les-Bains verurteilte den Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach der Gerichtsverhandlung in der vergangenen Woche wurde das Urteil den Parteien am Montag per Post zugestellt. Zudem hat sich der Angeklagte bereit erklärt, der Familie seines Opfers 115'000 Franken Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis für den fehlbaren Unternehmer gefordert. Sie behält sich das Recht vor, Berufung einzulegen, sobald sie die detaillierte Urteilsbegründung zu Kenntnis genommen hat.

Dasselbe gilt für die Verteidigung. «Das Gericht folgte mir in Bezug auf die rechtliche Einstufung, aber nicht in Bezug auf die Strafe, die ich vollständig zur Bewährung aussetzen wollte», sagte Robert Fox, der Anwalt des Angeklagten.

Opferfamilie enttäuscht

Die Eltern und der Bruder des Unfallopfers zeigten sich ihrerseits enttäuscht. «Nicht so sehr wegen des Urteils selbst, sondern wegen der Tatsache, dass der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung für die Tragödie übernommen oder auch nur die geringste Reue oder Bedauern gezeigt hat», sagte ihr Anwalt Gilles-Antoine Hofstetter. Auch sie überlegen sich, Rekurs gegen das Urteil einzulegen.

Das Gericht befand den Angeklagten zudem der Verletzung der Regeln der Baukunst für schuldig. Zwischen 2010 und 2013 hatte die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) den Bauunternehmer fünfmal gewarnt, weil er die geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung schwerer Stürze bei Arbeiten in der Höhe nicht beachtet hatte. (aeg/sda)

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