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Zürich

Besetztes Juch-Areal in Zürich muss wegen Corona doch nicht geräumt werden

ARCHIV - ZUR DEBATTE IM STAENDERAT ZU BESCHLEUNIGTEN ASYLVERFAHREN UND DER ASYLREFORM STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG. - Ein Mann geht durch das Asylzentrum Juch AOZ, aufgenomm ...
Die Bauten auf dem Juch-Areal wurden als Asylunterkünfte genutzt.Bild: KEYSTONE

Besetztes Juch-Areal in Zürich muss wegen Corona (vorerst) doch nicht geräumt werden

Eigentlich hätten die Besetzer das Zürcher Juch-Areal am Freitag verlassen müssen. Wegen dem Coronavirus hat das Sozialdepartement jedoch entschieden, die Frist um einen Monat zu verlängern.
24.04.2020, 16:5124.04.2020, 16:51

Die Frist zum Verlassen des Areals in Zürich-Altstetten endet neu am 22. Mai, wie das Sozialdepartement am Freitag mitteilte. Das Departement habe sich mit der zukünftigen Mieterschaft, der HRS Real Estate AG, geeinigt.

Eine Lagebeurteilung habe ergeben, dass sich auf dem Areal mehr Personen aufhalten als ursprünglich angenommen. Ein Auszug könne nicht unter Einhalten der Verhaltensregeln in der Coronakrise durchgeführt werden, begründet das Sozialdepartement den Entscheid. Mit der Verschiebung der Auszugsfrist wolle man den Besetzern einen gestaffelten Auszug ermöglichen.

Die Bauten auf dem Juch-Areal wurden bis Ende September 2019 für die Unterbringung von Asylsuchenden im Rahmen eines Testbetriebs genutzt, im Oktober wurde es besetzt. Die HRS Real Estate AG will das Areal während zweieinhalb Jahren für Bauplatzinstallationen nutzen, da sich das Gelände gleich neben dem Baugrundstück der neuen Eishockeyarena befindet. (chmedia/agl)

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