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Berufungsverhandlung gegen Linksextremistin Stauffacher abgebrochen

Berufungsverhandlung gegen Linksextremistin Stauffacher abgebrochen

16.09.2022, 11:5716.09.2022, 11:57

Der Berufungsprozess gegen die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI ist am Freitag kurz nach Beginn abgebrochen worden. Die 72-jährige Beschuldigte erschien nicht vor Gericht. Die Verhandlung wurde danach auf Mitte Oktober vertagt.

Das Gericht entsprach dem Antrag ihres Verteidigers, die Verhandlung - wie in diesem Fall von der Strafprozessordnung vorgesehen - auf einen neuen Termin festzulegen. Er hatte erklärt, seine Mandantin werde möglicherweise bei einem neuen Termin erscheinen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Vertagung abgelehnt, da Stauffacher ein «Katz- und Mausspiel» mit den Behörden betreibe.

Das Gericht kam indes zum Schluss, dass die Vorladung an die Beschuldigte nicht ordnungsgemäss erfolgt sei. Im Oktober kann dann die Verhandlung im Abwesenheitsverfahren erfolgen, wenn Stauffacher erneut nicht erscheinen sollte. Sie war im vergangenen November unter anderem wegen ihrer Gehilfenschaft zu einem Anschlag auf das türkische Generalkonsulat in Zürich im Jahr 2017 zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte sie Berufung eingelegt.

Stauffacher war der Gehilfenschaft zur Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung sowie unbefugten Verkehrs schuldig und des Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung 2 teilweise schuldig befunden worden.

Neben der Freiheitsstrafe von 14 Monaten verhängte die Strafkammer in Abwesenheit der Beschuldigten eine Geldstrafe von 500 Franken sowie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken. Letztere Sanktion betrifft Strafbefehle, die von der Berner und der Basler Justiz ausgesprochen wurden.

Stauffacher gilt als Leitfigur des Revolutionären Aufbaus. Mit den Polizei- und Justizbehörden lag sie häufig im Clinch. Der Linksextremen wurden bereits in früheren Jahren mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigungen sowie Aufbewahrung von Sprengstoffen angelastet.

Bundesstrafgericht, Berufungskammer, Fall CA.2022.4 (aeg/sda)

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