«Tut mir grauenhaft leid» – Autofahrerin in Bülach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch eine 58-jährige Autofahrerin aus Deutschland wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie wird mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 2000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken bestraft.
Das Gericht sah es somit als erwiesen an, dass die Autofahrerin für den Tod einer 90-jährigen Buspassagierin verantwortlich war. Die Autofahrerin hatte beim Hinausfahren aus einer Tankstelle einen Linienbus übersehen. Die Seniorin wurde bei der Kollision vom Sitz geschleudert und starb einen Tag später im Spital.
An diesem 16. Februar 2024 wollte sie nach Deutschland zurückfliegen und das Mietauto vor der Rückgabe auftanken. Bei der Ausfahrt aus der Tankstelle übersah sie jedoch den Linienbus, der von links her in Richtung Flughafen unterwegs war.
Sie habe gewartet, bis das Auto von rechts vorbei gewesen sei und wohl nicht mehr nach links geschaut. Die Bodenmarkierungen seien aber auch sehr verwirrend gewesen. Die zwei Pfeile nach links habe sie so interpretiert, dass es sich um eine Einbahnstrasse gehandelt habe und nichts von links her komme. Erschwerend dürfte hinzugekommen sein, dass die Beschuldigte viele Jahre in Grossbritannien gelebt hatte und somit Links-Verkehr gewohnt war.
90-Jährige wird vom Sitz geschleudert
Wegen der Kollision wurde im Bus eine 90-jährige Passagierin vom Sitz geschleudert. Sie rutschte unter einer Sitzreihe hindurch und stiess mit dem Kopf ungebremst in den vorderen linken Radkasten. Dort blieb sie schwer verletzt liegen.
Es bestand zwar eine Überlebenschance, allerdings mit gelähmten Armen und Beinen. Am Tag nach dem Unfall entschieden die Angehörigen deshalb, gestützt auf die Patientenverfügung, die lebensverlängernden Massnahmen abzustellen.
Gemäss Staatsanwaltschaft hätte die Beschuldigte mit einem Blick nach links den tödlichen Unfall verhindern können. Sie soll deshalb wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt werden. Dem ist das Gericht gefolgt.
Der Unfall und seine Folgen hätten seine Mandantin «tief erschüttert und nachhaltig geprägt», betonte ihr Verteidiger. Sie habe den Bus schlicht nicht gesehen. Eine Unaufmerksamkeit sei aber nicht automatisch Rücksichtslosigkeit.
Die Autofahrerin habe allenfalls mit einem Unfall rechnen müssen, aber nicht damit, dass eine Passagierin derart schwere Verletzungen erleidet und auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet wird. «Der Tod war keine zwingende Folge des Fehlers meiner Klientin.»
Autofahrerin zahlt die Beerdigung
Seine Klientin müsse deshalb vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und vom Vorwurf der schweren Verkehrsregelverletzung freigesprochen werden. Verurteilt werden solle sie lediglich wegen einfacher Verkehrsregelverletzung.
Die Angehörigen der Verstorbenen waren nicht beim Prozess anwesend. Sie erklärten schon vor geraumer Zeit ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung. Die Autofahrerin nahm Kontakt zu ihnen auf, drückte ihr Beileid aus und übernahm die Beerdigungskosten. (pre/sda)
