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Pleitier Rolf Erb muss bis 1. Mai aus Schloss Eugensberg ausziehen

Pleitier Rolf Erb muss bis 1. Mai aus Schloss Eugensberg ausziehen

13.02.2017, 11:3013.02.2017, 11:57
ARCHIV --- Blick auf das Eingangstor von Schloss Eugensberg von Rolf Erb, aufgenommen am Donnerstag, 22. Maerz 2012 in Salenstein. Das Bundesgericht hat Beschwerden der Lebenspartnerin, der Zwillinge  ...
Bald nur noch von aussen zu sehen für Rolf Erb: Das Schloss Eugensberg.Bild: KEYSTONE

Der Pleitier Rolf Erb und seine Familie müssen das Schloss Eugensberg in Salenstein TG spätestens bis am 1. Mai verlassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Erbs Lebenspartnerin abgewiesen.

Es bestätigt damit in seinem Urteilsdispositiv den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau. Das begründete Urteil liegt noch nicht vor.

Das Konkursamt hatte ursprünglich verfügt, dass Erb und seine Familie das Schloss bis Ende Januar verlassen müssen. Eugensberg und weitere Vermögenswerte sind nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe im Jahr 2002 der Konkursmasse zugeschlagen worden.

Der Angeklagte Rolf Erb, rechts, auf dem Weg ins Obergericht anlaesslich des Prozesses gegen Rolf Erb am Mitwoch, 15. Januar 2014, in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Rolf Erb vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Erb hatte das Schloss, das Inventar, Aktien, 13 Autos und Geld kurz vorher seiner Familie verschenkt. Im November 2015 bestätigte das Bundesgericht jedoch, dass die Werte zur Konkursmasse gehören.

Rolf Erb wurde im Januar 2014 vom Obergericht des Kantons Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte später dieses Urteil.

Erb war der letzte Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Der Fall gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Geschichte. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden belaufen. Der letzte Konzernchef stritt stets alle Vorwürfe ab und schob die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. (Urteil 5A_988/2016 vom 09.02.2017) (sda)

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