Gesellschaft & Politik
Zürich

Vier Tragödien, zwei Systeme – und immer wird die Schuld bei den Behörden gesucht

Die KESB im Kreuzfeuer

Vier Tragödien, zwei Systeme – und immer wird die Schuld bei den Behörden gesucht

Seit dem zweifachen Kindsmord von Flaach steht die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in der Kritik. Doch Tragödien richten sich nicht nach Systemen, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.
07.01.2015, 09:1808.01.2015, 09:48
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In der Neujahrsnacht tötet Natalie K. mutmasslich ihre beiden Kinder. In den Augen vieler Betrachter trägt das System die Mitschuld am doppelten Kindsmord: Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Andelfingen-Winterthur hatte der Mutter die Kinder entzogen und in einem Heim untergebracht. Über Weihnachten durften sie zwar nach Hause, doch nach Neujahr sollten sie wieder abgeholt werden. 

Die Mutter habe verhindern wollen, dass die Kinder wieder zurück ins Heim müssten, so lautet das mutmassliche Tatmotiv.

«Sozial-Irrsinn» auf dem Jugendschiff

Die Kritik an der KESB ist nicht neu. In mehreren Fällen wurde die Behörde, die erst seit knapp zwei Jahren in dieser Form existiert und die kommunalen Vormundschaftsbehörden ersetzt, wegen «Sozialirrsinns» kritisiert: Im Fall des Jugendlichen, der auf Geheiss einer KESB dem Betreuungsprogramm der «Stiftung Jugendschiffe» zugeteilt wurde, sowie im Fall Hagenbuch.

Die Zürcher SVP-Kantonsrätin Barbara Steinemann sagte gegenüber dem Tagesanzeiger, die Behörde agiere mit einer «unglaublichen Arroganz» und terrorisiere die Gemeindebehörden. Zum Fall Flaach meint Steinemann: «Man hat die Kinder in ein Heim gesteckt, um damit die Kollegen aus der Sozialindustrie mit Arbeit zu versorgen.» 

Drei Morde unter dem «alten» System

In der Schweiz gab es in den letzten Jahren jedoch insgesamt drei Fälle, die ähnlich gelagert sind wie der «Fall Flaach» – dabei war in allen Fällen noch die «alte» Vormundschaftsbehörde zuständig:

Januar 2013: Amoklauf in Daillon

Mahnwache nach der Tat in Daillon.
Mahnwache nach der Tat in Daillon.Bild: KEYSTONE

Genau zwei Jahre ist es her, als ein 33-Jähriger im Walliser Dorf Daillon auf offener Strasse mit einem Karabiner und einer Schrotflinte drei Frauen tötet und zwei Männer schwer verletzte. 

Der Amokläufer hatte einen Vormund. Trotzdem hortete der IV-Bezüger mehrere Schusswaffen, und das, obwohl ihm früher Waffen weggenommen werden mussten. Dem Vormund des Täters wurde vorgeworfen, er habe versagt. 

Februar 2010: Fall Bonstetten

Gustav G., (r.) wird am 28. August 2013 am Bezirksgericht Winterthur des Mordes an seinem fünfjährigen Sohn schuldig gesprochen und mit 18 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Gustav G., (r.) wird am 28. August 2013 am Bezirksgericht Winterthur des Mordes an seinem fünfjährigen Sohn schuldig gesprochen und mit 18 Jahren Freiheitsentzug bestraft.Bild: KEYSTONE

Im Februar 2010 erstickt ein Vater aus Bonstetten ZH seinen vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotel. Die zuständige Vormundschaftsbehörde hatte dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Dies, obwohl die Behörden wussten, dass er in den 1990er-Jahren versucht hatte, einen anderen Sohn zu töten. Die Mutter wirft der Vormundschaftsbehörde vor, am Tod des Buben mitschuldig zu sein.

Das Tötungsdelikt wird politisiert: Kritikern des alten Vormundschaftssystems ist der Fall ein Beweis dafür, dass es eine Professionalisierung braucht. Die zuständigen Personen hätten den Vater zu gut gekannt und nicht objektiv entschieden.  

November 2008: Mord im Florapark

Die 22-jährige Tanja H. ersticht im November 2008 im Berner Florapark einen 52-jährigen Mann. Zu diesem Zeitpunkt wird H. bereits seit einem halben Jahr von der Vormundschaftsbehörde betreut. Die KESB gibt es noch nicht, doch wie in späteren Fällen beschäftigt sich auch hier eine interdisziplinäre Fachgruppe mit Tanja H.: Nur einen Monat vor der Tat beruft die Vormundschaftsbehörde ein dringliches Treffen ein, die Frau wird aber als «nicht fremdgefährdend» eingeschätzt. (dwi/egg)

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