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Bundesgericht bestätigt: «Üble Nachrede» gegen angebliche Astronautin 

Journalist blitzt ab

Bundesgericht bestätigt: «Üble Nachrede» gegen angebliche Astronautin 

30.04.2014, 07:3730.04.2014, 08:38
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Barbara Burtscher im Nasa-Anzug.
Barbara Burtscher im Nasa-Anzug.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Journalisten Maurice Thiriet im Fall der angeblichen Astronautin Barbara Burtscher abgewiesen. Thiriet war vom Zürcher Obergericht wegen übler Nachrede verurteilt worden, weil er die Physikerin als Hochstaplerin bezeichnet hatte. 

Im mit dem Zürcher Journalistenpreis ausgezeichneten Tages-Anzeiger-Artikel mit dem Titel «Die eingebildete Astronautin» deckte Thiriet, der jetzt für watson schreibt, Widersprüche in der Medienberichterstattung über Burtscher sowie in öffentlichen Aussagen von Burtscher selbst auf. Diese klagte daraufhin wegen Ehrverletzung

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass Burtscher, «welche den Kontakt mit den Medien intensiv suchte und genoss», allenfalls vorgeworfen werden könne, sie habe nicht früh, nicht oft und nicht deutlich genug klargestellt, dass sie keine angehende Nasa-Astronautin sei. «Daraus ergibt sich aber nicht, dass sie eine Hochstaplerin sei», schreibt das Bundesgericht. 

Es sei «nicht als wahr erwiesen», dass Burtscher die Öffentlichkeit in zahlreichen Medienauftritten «getäuscht und belogen» habe, so das Bundesgericht. Trotzdem habe Thiriet diese Tatsachenbehauptung mit dem Begriff «Hochstaplerin» im Kontext des Zeitungsartikels «Die eingebildete Astronautin» aufgestellt. Äusserungen und Berichte, nach denen Burtscher eine Anstellung oder Ausbildung bei der Nasa von sich aus dementiert habe, habe Thiriet nicht berücksichtigt, obwohl diese ihm zugänglich gewesen wären.

Maurice Thiriet hatte mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
Maurice Thiriet hatte mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.

Das Bundesgericht hält zudem fest, dass die Angaben Burtschers zu ihrer Tätigkeit bei der Nasa «nicht täuschend, frei erfunden oder stark übertrieben» waren. Der Begriff Hochstaplerin hätte deshalb nicht verwendet werden dürfen, da dieser dazu geeignet ist, die gesellschaftliche Ehre einer Person zu verletzen, was nur dann straffrei ist, wenn das behauptete Fehlverhalten der Wahrheit entspricht. 

Am 24. Oktober 2012 hatte das Bezirksgericht Zürich Thiriet der üblen Nachrede schuldig gesprochen. Thiriet und sein damaliger Arbeitgeber Tamedia zogen das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter, welches den Schuldspruch der Vorinstanz im November 2013 bestätigte. (rey)

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