Polen: Europarat warnt Polen vor Schwächung des Verfassungsgerichts

Polen: Europarat warnt Polen vor Schwächung des Verfassungsgerichts

11.03.2016, 16:04

Der Europarat hat die nationalkonservative polnische Regierung aufgefordert, auf eine Schwächung des Verfassungsgerichts zu verzichten. Ansonsten würden «Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit» ins Wanken gebracht.

Die von Polens Regierung beschlossenen Änderungen würden das Gericht ineffizient machen und so die Rechtstaatlichkeit unterlaufen. Diese Warnung kommt von der sogenannten Venedig-Kommission des Europarats, welche am Freitag Stellung nahm zu der auch in Polen heftig umstrittenen Reform des Verfassungsgerichts.

Die Venedig-Kommission des Europarates berät die Mitgliedsstaaten in verfassungsrechtlichen Fragen mit dem Ziel, deren Gesetze und Institutionen in Übereinstimmung mit den europäischen Standards zu bringen.

Die EU-Kommission, welche im Januar ein Verfahren gegen Polen in Gang gesetzt hatte, wird nach Ostern über dessen weiteren Verlauf entscheiden. Die Behörde wollte dafür unter anderem die Stellungnahme der Venedig-Kommission auswerten. «Wir werden sie uns genau anschauen und sie berücksichtigen», sagte ein Sprecher in Brüssel.

In dem im Januar eröffneten Verfahren der EU-Kommission soll geprüft werden, ob es eindeutige Anzeichen für eine «systembedingte Gefahr» für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen.

Entzug der Stimmrechte droht

Kritiker in der EU sehen in der Reform des polnischen Verfassungsgerichts eine Beschneidung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Gerichts und damit eine Beschränkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung in Warschau bestreitet dies und bat den Europarat um eine Bewertung.

Das Verfahren der Brüsseler Behörde gegen Polen ist bislang beispiellos. Es beruht auf einem erst 2014 geschaffenen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten. Sollten in dem mehrstufigen Verfahren Verstösse festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im EU-Rat. (sda/afp/reu)

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