Der 42-jährige Mann, der Ende Januar 2013 in St. Margrethen ein italienisches Ehepaar erschossen hatte, ist nicht schuldfähig. Der an einer schweren Form von Schizophrenie leidende Täter wurde in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht. Das Kreisgericht Rheintal habe diese stationäre therapeutische Massnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil vom 2. Juli ist noch nicht rechtskräftig.
Gemäss einem psychiatrischen Gutachten litt der Mann zum Tatzeitpunkt unter einer schweren Geisteskrankheit und war nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen. «Er hat eine schwere Form von Schizophrenie und beging die Tat in einem Wahn», sagte der leitende Richter auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Der Täter werde in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt behandelt. Wie lange der Mann in der Anstalt bleiben müsse, sei offen. Erst wenn der Täter stabil und keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr sei, könne er entlassen werden.
«Wegen der schweren Erkrankung des 42-Jährigen rechnet das Gericht damit, dass die stationäre Massnahme noch Jahre dauern wird», sagte der Richter. In fünf Jahren werde das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörden von Gesetzes wegen beurteilen müssen, ob die Massnahme fortgeführt werde.
Die Gerichtsverhandlung fand zum Schutz des psychisch kranken Täters und der drei erwachsenen Kinder des Ehepaars unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Hinterbliebenen des getöteten Ehepaars bekamen Schadenersatz zugesprochen. Mangels Vermögens des Angeklagten wurden die Genugtuungsforderungen der Privatkläger abgewiesen.
Der Schweizer hatte die 67-jährige Frau und ihren 74-jährigen Ehemann Ende Januar 2013 in St. Margrethen mit einer Pistole erschossen. Mit dem im selben Mehrfamilienhaus wohnenden Ehepaar war es wiederholt zu Nachbarschafts-Streitereien gekommen. Der Täter wurde nach einer Grossfahndung durch die Polizei verhaftet.
Der Beschuldigte war wegen Drohungen vorbestraft. Die Pistole des Kalibers 9 Millimeter, die der Mann nach der Tat auf der Rheintal-Autobahn A1 aus dem Fenster geworfen hatte, war gemäss Auskunft des Richters bereits seit Jahren im Besitz des Täters. (sda)