Im Kanton Zürich gibt's doch kein Autoverbot für Sozialhilfebezüger. Der Kantonsrat hat am Montag die von SVP und FDP geforderte Gesetzesänderung knapp mit 85 zu 81 Stimmen abgelehnt. In der ersten Lesung hatte sich das Parlament noch mit 87 zu 84 Stimmen dafür ausgesprochen.
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes sah vor, dass – in Abweichung von den SKOS-Richtlinien – die Betriebskosten für ein Auto nicht mehr von der Sozialhilfe übernommen werden. Dieselbe Regelung sollte auch gelten, wenn ein Auto durch Dritte zur Verfügung gestellt würde.
Die Vernunft hat gesiegt: Autoverbot für SozialhilfebezügerInnen in der Schlussabstimmung abgelehnt #krzh pic.twitter.com/gvy8j4Rka1
— Stefan Feldmann (@feldmann_uster) 19. Januar 2015
Ausnahmen wären nur möglich gewesen, wenn Sozialhilfebeziehende wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen wären.
Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hatte wie auch der Regierungsrat die Regelung abgelehnt. Der Besitz und Gebrauch eines Motorfahrzeuges sei schon genügend eingeschränkt.
Er gehe davon aus, dass die Regelung vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben würde, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Schon andere Kantone – wie Basel-Stadt, Solothurn, Graubünden und Bern – mussten aufgrund von Gerichtsentscheiden mit ihren Einschränkungen für Sozialhilfebezüger in Sachen Auto zurückkrebsen. (sda)