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Messerangriff in Mannheim: Mordanklage gegen Täter erhoben

Nach tödlichem Messerangriff in Mannheim: Mordanklage erhoben

06.11.2024, 16:38
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Nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz der südwestdeutschen Stadt Mannheim im Mai hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Täter erhoben. Das teilte die Karlsruher Behörde mit.

Sie wirft dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.

Der damals 25-jährige Afghane hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Polizist Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder, er wurde operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden. Wenige Wochen später wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Religiöse Motivation vermutet

Wenige Tage nach dem Angriff hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel. Demnach ging die Behörde zunächst aber nicht von einer dschihadistischen Einbindung des Mannes aus.

Dschihadistische Gruppen wie die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) wollen mit extremer Gewalt eine als islamisch angesehene Herrschaft errichten. Sie stellen den Dschihad, den Heiligen Krieg, ins Zentrum ihrer Ideologie und rufen andere Muslime dazu auf.

In der Mitteilung zur Anklage geht die Bundesanwaltschaft nun davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die ausländische terroristische Vereinigung «Islamischer Staat» hegte und ihre Ideologie teilte.

Grosse Anteilnahme und politische Konsequenzen

Der Angreifer kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Der 25-Jährige war zuvor nicht polizeilich bekannt gewesen. (hkl/sda/dpa)

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