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Gerichtshof: «Herr» oder «Frau» für Ticketkauf irrelevant

SBB: Wo Züge fahren, braucht es auch Abstellflächen. Davon gibt es in Zukunft eher zu wenig.
Beim Kauf eines Zugtickets sei die Anrede irrelevant.Bild: Gaëtan Bally/ Keystone (5. 2. 2016)

Europäischer Gerichtshof hat entschieden: «Herr» oder «Frau» für Ticketkauf irrelevant

09.01.2025, 13:1509.01.2025, 13:42

Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als «Herr» oder «Frau» erfolgen soll.

Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die französische Bahn SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Das verstosse gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nur absolut notwendige Daten dürfen erhoben werden

Dieser Argumentation folgte der EuGH nun grösstenteils: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags.

Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für eine «allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel» entscheiden, und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. Ausserdem werde den Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also welches Interesse dahintersteckt.

EuGH-Entscheidung auch in Deutschland gültig

Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts berücksichtigen. (sda/dpa)

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