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Migration

Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittländer vorerst

Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittländer vorerst

29.09.2026, 22:0329.09.2026, 22:03
President Donald Trump speaks to reporters at the White House in Washington, Tuesday Sept. 29, 2026, after meeting with top executives of AI firms. (AP Photo/Alex Brandon)
Donald Trump
US-Präsident Donald Trump am Dienstag.Bild: keystone

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump darf nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vorerst weiterhin Migranten in sogenannte Drittstaaten abschieben. Der Supreme Court gab einem Antrag der Regierung statt, wodurch das Urteil einer Vorinstanz temporär ausser Kraft gesetzt wird. Das oberste US-Gericht setzte für Dezember eine mündliche Verhandlung an, in dem die Argumente beider Seiten angehört und dann ein endgültiges Urteil gefällt werden soll.

Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, ob Einwanderer in ein Land abgeschoben werden dürfen, das nicht ihr Heimatland ist, ohne vorher Einwände dagegen vorbringen zu können. Die Abschiebung in Drittländer ist für die US-Regierung ein Weg, unkooperative Heimatstaaten zu umgehen. Die Trump-Regierung schloss dafür Abkommen mit mehreren Aufnahmestaaten, vor allem in Afrika und Lateinamerika. Frühere Abschiebeflüge in Nicht-Heimatländer gingen unter anderem in den Südsudan. Zuständig dafür ist das US-Heimatschutzministerium.

Nach Schätzungen des unparteiischen Migration Policy Institute wurden zwischen dem 20. Januar und 31. Dezember 2025 rund 15'000 Menschen in Drittländer abgeschoben, der überwiegende Anteil von ihnen nach Mexiko. Insgesamt sei dies ein «verschwindend geringer Anteil» der jährlichen Abschiebungen, die die US-Regierung mit einer Million beziffert.

Im Februar ordnete ein Bundesrichter allerdings den Stopp der Praxis an. Er untersagte die Abschiebungen in Drittstaaten zwar nicht per se. Allerdings müssten die Einwanderer die Chance haben, gegen das Abschiebeziel Einwände zu erheben. Nur so könne gewährleistet werden, dass ihnen dort weder Folter noch Verfolgung drohten. (sda/dpa)

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