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Feuerwehr rettet Hund vor dem Ertrinken – mit einem Grossaufgebot und ein paar Stückchen Wurst

Gutes Zureden und ein Rädchen Wurst.
Gutes Zureden und ein Rädchen Wurst.bild: kapo bl

Feuerwehr rettet Hund vor dem Ertrinken – mit einem Grossaufgebot und ein paar Stückchen Wurst

18.06.2016, 21:4018.06.2016, 23:05

Mit einem Hubrettungsfahrzeug, mit Sicherungsseilen für die Einsatzkräfte und mit mehreren Stückchen Wurst hat die Feuerwehr in Binningen BL einen Hund aus dem Fluss Birsig gerettet. Selbst der Tramverkehr musste für die Aktion unterbrochen werden.

Der Hund nach seiner glücklichen Rettung
Der Hund nach seiner glücklichen Rettung
Bild: Kapo BL

Das Tier war am Freitagabend in den Fluss gesprungen und von den Wassermassen mitgerissen worden. Da der Birsig wegen der starken Regenfälle sehr viel Wasser mit sich führte, schaffte es der Hund – dessen Namen «auf ausdrücklichen Wunsch der Besitzerin» nicht bekannt gegeben wurde – nicht mehr aus eigener Kraft ans Ufer.

Es gelang ihm jedoch, sich an Ästen festzubeissen und auf einen Stein zu klettern. Dort «bellte» er «panisch um Hilfe», wie die Kantonspolizei Basellandschaft am Samstag mitteilte.

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Trams mussten den Verkehr einstellen

Die alarmierte Feuerwehr war zwar schnell vor Ort, wurde aber vor zahlreiche Probleme gestellt: Erstens mussten sich die Rettungskräfte mit mehreren Seilen sichern, um nicht selber vom Wasser mitgerissen zu werden. Zweitens verunmöglichten die Fahrleitungen der angrenzenden Tramlinie den schnellen Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges.

Deshalb musste zuerst noch der Tramverkehr unterbrochen und die Leitungen vom Strom getrennt werden. Erst 45 Minuten später schafften es die Feuerwehrleute, den «völlig verängstigten Hund» «mit Hilfe des Hubrettungsfahrzeuges, ein paar Stückchen Wurst und viel gutem Zureden» aus seiner misslichen Lage zu befreien. (sda)

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Aargauer Regierung lehnt Verbot von gefährlichen Hunden ab
Die Aargauer Regierung will nichts von einem Verbot von Kampfhunden wissen und lehnt eine entsprechende Motion ab. Ein auf Rassen basierendes Verbot ist gemäss Regierung weder fachlich überzeugend noch umsetzbar.
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