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Bewilligung für 5G-Antennen soll angefochten werden können

Bewilligung für 5G-Antennen soll angefochten werden können

23.09.2021, 14:2123.09.2021, 14:21
Deux employes de l'entreprise Axians installent une antenne 5G de communication pour les mobiles sur un mat situe sur le toit d'un immeuble du quartier de la Gradelle a Chene-Bougeries ce ve ...
Umstritten: 5G-Antennen.Bild: KEYSTONE

Bis auf weiteres soll eine kantonale Genehmigung zum Ausbau von bestehenden Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie angefochten werden können. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) empfiehlt den Kantonen, das sogenannte Bagatellverfahren vorläufig auszusetzen.

Bisher genehmigten die Kantone die Anpassung von konventionellen Mobilfunkanlagen an die 5G-Technologie ohne Baubewilligungsverfahren in einem sogenannten Bagatellverfahren. Damit konnte der Entscheid nicht angefochten werden. Bei neuen Anlagen oder «wesentlichen Änderungen» war immer schon ein ordentliches Bauverfahren nötig.

Ein von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) in Auftrag gegebenes Gutachten vom Juni kam dann aber zum Schluss, dass es auch für die Nachrüstungen von Mobilfunkantennen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren brauche. Dieses Papier diskutierte die Hauptversammlung der BPUK am Donnerstag, wie sie im Anschluss mitteilte.

Empfehlungen sistiert

Einen Entscheid, wie die Kantone in Zukunft mit Ausbaugesuchen von Mobilfunkantennen umgehen wollen, traf sie dabei aber nicht. Sie empfehle jedoch den Kantonen, das Bagatellverfahren bis auf weiteres auszusetzen. Die «offenen Punkte» sollen dann bis Ende Jahr zusammen mit dem Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (Uvek) und den Mobilfunkbetreibern geklärt werden.

Bis dahin seien auch die BPUK-Mobilfunkempfehlungen sistiert, wonach 5G-Antennen ohne Rechtsweg genehmigt werden können. Ausserdem wünsche sich die BPUK, dass der Bund die Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung anpasst und so Unklarheiten bereinigt.

Für Mobilnetzbetreiber ist die Lage klar

Für die Mobilnetzbetreiber ist die Rechtslage bereits jetzt klar: Sie berufen sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, wonach Bagatellverfahren nicht nur zulässig seien, sondern gestützt auf die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 der Bundesverfassung auch geboten.

Bei der fünften Mobilfunkgeneration (5G) werden adaptive Antennen eingesetzt. Sie sind in der Lage, das Signal tendenziell in die Richtung der Nutzer beziehungsweise des Mobilfunkgerätes zu fokussieren und es in andere Richtungen zu reduzieren. Die bisher in der Schweiz eingesetzten konventionellen Mobilfunkantennen hingegen senden mit einer immer gleichen räumlichen Verteilung der Strahlung. (aeg/sda)

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