Schweiz
FC Sion

Constantin-Firma mit Steuer-Trick –Bundesgericht winkt ab

Constantin-Firma wollte Millionen ohne Steuern verschieben – Bundesgericht winkt ab

05.01.2023, 12:00

Eine Firma des Immobilienunternehmers und Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen einen Steuerentscheid des Kantons Freiburg abgeblitzt. Zahlungen dieser Firma an ein anderes Unternehmen von Constantin sind keine Sponsoring-Beiträge, sondern verdeckte Gewinnausschüttungen.

epa10150160 Christian Constantin, President of soccer club FC Sion arrives at the FC Sion headquarter, in Martigny Switzerland, 31 August 2022. EPA/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Rüffel für Christian Constantins Firma.Bild: keystone

Konkret geht es um eine Firma Constantins mit Sitz im Kanton Wallis, die teilweise auch im Kanton Freiburg steuerpflichtig ist. Diese Firma überwies 2018 rund 3.7 Millionen Franken an ein Unternehmen, das den FC Sion kontrolliert. Wie der FC Sion gehört auch das Unternehmen Constantin.

Die Firma zog die 3.7 Millionen Franken von ihrem steuerbaren Gewinn ab. Sie begründete dies damit, dass es sich bei dieser Summe um Sponsoren-Beiträge handle. Mit den Walliser Steuerbehörden habe die Firma eine entsprechende Übereinkunft getroffen.

Keine Gegenleistung ersichtlich

Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts, wonach für den mutmasslichen Sponsoren-Beitrag gar keine Gegenleistung erbracht worden sei. Zudem sei der Kanton Freiburg nicht an eine Vereinbarung gebunden, die zwischen der Firma und dem Kanton Wallis abgeschlossen worden sei.

Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht hervor, dass der Beitrag für das Mieten von Räumlichkeiten für den FC Sion sowie für die Mahlzeiten und die Unterkunft von Spielern verwendet wurde. Weiter wurde das Geld für Anwaltskosten und für die Nutzung des Flugzeugs des Präsidenten gebraucht. Allein rund 2 Millionen Franken gingen in Form von Vorschüssen an Constantin selbst.

Über die Höhe der zu bezahlenden Steuern für das besagte Jahr 2018 muss die Freiburger Steuerbehörde nun noch befinden.

(Urteil 2C_1026/2021 vom 21.12.2022)

(sda)

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