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JUSO und Junge SVP warnen vor «Schnüffelstaat»

Überwachung

JUSO und Junge SVP warnen vor «Schnüffelstaat»

10.05.2014, 20:4410.05.2014, 21:05
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Die Jungsozialisten und die Junge SVP sind sich ausnahmsweise einig: Beide Jungparteien stellen sich gegen den Entwurf des revidierten Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF. Sie warnen vor einem «Schnüffelstaat» - und drohen mit dem Referendum.

«Das BÜPF würde den Grundstein zur Errichtung eines Schnüffelstaates in der Schweiz legen, quasi den Fichenskandal 2.0», schreibt die Junge SVP. Sie beschloss an ihrer Delegiertenversammlung in Emmenbrücke LU, das Referendum zu ergreifen, falls das Gesetz vom Nationalrat angenommen wird.

Auch die Delegierten der JUSO haben an ihrer Delegiertenversammlung in Basel der Geschäftsleitung beauftragt, die Referenden gegen das revidierte BÜPF sowie gegen das neue Nachrichtendienstgesetz «ernsthaft zu prüfen».

Andere Jungparteien wehren sich ebenfalls gegen das BÜPF. Neben den Jungen SVP und den JUSO rufen auch die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünen und die Jungen Grünliberalen zu einer Demonstration gegen das BÜPF auf. Unterstützung erhalten sie von den Grünen und der Piratenpartei.

Datenspeicherung auf Vorrat 

Im BÜPF wird geregelt, mit welchen Mitteln die Strafverfolger die Kommunikation von Verdächtigen überwachen dürfen. Der Bundesrat will den Erlass den modernen Kommunikationstechnologien anpassen.

Nebst der Datenspeicherung auf Vorrat während 12 Monaten gehört dazu auch die explizite Möglichkeit, Software einzusetzen, mit der sich Computer ausspähen lassen («Staatstrojaner»), etwa um Skype-Anrufe mitzuhören. Der Ständerat hiess die vorgeschlagenen Verschärfungen grösstenteils gut; als nächstes ist der Nationalrat an der Reihe.

Ein Dorn im Auge ist Gegnern, dass ohne Verdacht Daten gesammelt werden. Befürworter und die Justizbehörden argumentieren, die moderne Technik dürfe nicht den Kriminellen überlassen werden. Die Behörden dürfen ausserdem nicht beliebig auf die Daten zugreifen, sondern nur im Rahmen eines Strafverfahrens, für dessen Eröffnung ein Anfangsverdacht notwendig ist. (sza/sda)

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