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Eingereiste Bettler werden in Basel jetzt weggewiesen

Bettler sollen in Genf vorerst nicht mehr bestraft werden. (Archivbild)
Ein Mann bittet um Geld.Bild: sda

Eingereiste Bettler werden in Basel jetzt weggewiesen

07.07.2023, 13:1407.07.2023, 13:14

Eingereiste Bettlerinnen und Bettler werden neu in Basel-Stadt von der Polizei aufgefordert, das Land zu verlassen. Mittellose Personen aus EU- und EFTA-Staaten, die einzig zum Betteln in die Schweiz eingereist sind, erfüllen gemäss Bundesgerichtsentscheid die Einreisevoraussetzungen nicht mehr. Dementsprechend wurde die Praxis im Kanton angepasst, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) am Freitag mitteilte.

Die betroffenen Personen können aufgrund der Rechtsprechung vom Migrationsamt weggewiesen werden. Bislang habe Basel-Stadt diese Rechtsprechung anders und weniger restriktiv interpretiert als in anderen Kantonen, sagt ein JSD-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2023 sei die Handhabe jedoch angepasst worden. Der Kanton habe sich dazu mit anderen Städten und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) abgesprochen.

Eine Bettlerin sitzt auf dem Boden in der Steinentorstrasse in Basel, am Freitag, 20. November 2020. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Eine Bettlerin an der Steinentorstrasse in Basel.Bild: keystone

Das besagte Bundesgerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde gegen das im September 2021 eingeführte Basler Bettelverbot. Die neue Praxis des Kantons habe aber nichts mit dem Bettelverbot zu tun, sondern damit, dass mit dem Urteil schwarz auf weiss die Bestimmungen zum Aufenthalt der Bettelnden festgehalten seien, sagt der JSD-Sprecher.

Gestützt auf das Urteil sind Bettelnde aus EU- und EFTA-Staaten, die weder als Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende oder Dienstleistungsempfänger wie etwa als Touristen eingereist sind, als rechtswidrig anwesende Personen zu betrachten. Im Sinne des Freizügigkeitsabkommens muss die betreffende Person entweder über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz oder über eine Arbeitsstelle verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind die Personen verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, wie das JSD schreibt.

Deshalb fordert künftig die Kantonspolizei bei Personenkontrollen die Bettlerinnen und Bettler zuerst mündlich auf, das Land zu verlassen. Erst wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden die betroffenen Personen per Verfügung vom Migrationsamt weggewiesen, wie es das JSD weiter festhält. Die Polizei werde die angepasste Praxis «mit Augenmass» umsetzen.

(yam/sda)

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